Fortführung der Förderung
Beschlussvorschlag:
Die Förderung der Mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit im Raum
Wegberg durch Finanzierung einer 50% Personalstelle wird für weitere 2 Jahre
fortgeführt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25. September 2017 beschlossen, dass für die Sozialräume Wegberg und Wassenberg jeweils eine 0,5 Stelle für die Mobile offene Kinder- und Jugendarbeit neu geschaffen werden soll.
Um die halbe Stelle in Wassenberg hatten sich der städtische Träger des Jugendzentrums sowie der evangelische Träger des Campanushauses beworben. Nach Auswertung der vorgelegten Konzepte hat die Verwaltung entschieden, die Stadt Wassenberg zu beauftragen, die zusätzliche 0,5 Stelle für die Mobile Arbeit an das Jugendzentrum anzugliedern.
Für den Sozialraum Wegberg waren Bewerbungs-Konzepte des katholischen und des evangelischen Trägers angefordert und ausgewertet worden; hier erfolgte die Vergabe der 0,5 Stelle für die Mobile Arbeit an den evangelischen Träger. Zu Beginn der Arbeit wurde eine Sozialraumanalyse über die konkreten Bedarfe an Mobiler Arbeit in Wegberg erstellt; der inhaltliche Aufbau der neuen Stelle wurde durch das Jugendreferat Jülich begleitet.
Die Förderung der Stellen für die Mobile Arbeit in Wassenberg und Wegberg war zunächst für zwei Jahre befristet worden. Die Befristung der Stelle in Wegberg endet im Februar 2021; insofern steht hier jetzt die Entscheidung über eine Fortführung der Förderung an. Die Kosten des Projekts beliefen sich im Jahr 2019 auf 26.500,- Euro und werden in 2020 (hochgerechnet) etwa 30.000,- Euro betragen.
Nachdem kürzlich die Gespräche der Verwaltung mit den
Trägern und Akteuren der offenen Jugendarbeit zur Qualitätsprüfung und
-sicherung durchgeführt wurden, kann festgestellt werden, dass für dieses
konkrete Angebot durchaus ein Bedarf vorhanden ist. Für inhaltliche wie
strukturelle Weiterentwicklungen sind die erforderlichen Weichenstellungen
bereits ins Auge gefasst worden. So sind eine intensivere Begleitung durch die
hiesige Jugendhilfeplanung und eine präzise Abgrenzung von oder auch
Kooperation mit den anderen Akteuren im Sozialraum beabsichtigt. Aus diesen
Erkenntnissen heraus ist aus Sicht der Verwaltung eine Verlängerung der
Förderung dieser Arbeit – möglicherweise erneut befristet – durchaus
wünschenswert.