Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt unter dem Vorbehalt der
Landesförderung über den 31.12.2020 hinaus auch für das Schuljahr 2020/2021
insgesamt bis zu 10.000,00 € für die Fortführung des
Projekts „Sternenreiter“.
In Kooperation mit dem Caritasverband für die Region Heinsberg und der Peter-Jordan-Schule hat die Stadt Hückelhoven im April 2016 das Projekt „Sternenreiter“ für SchülerInnen installiert. Der Reiterhof ist Unterrichtsort, an dem das Lernen in vielfältiger Art und Weise in Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Reittherapie die schulische Situation der SchülerInnen so verbessern soll, dass der reguläre Schulbesuch wieder möglich wird.
Der Jugendhilfeausschuss hat hierfür seit 2016 jährlich
entsprechende Mittel bewilligt, zuletzt für das Schuljahr 2019/2020 am
07.10.2019. In dieser Sitzung hatten Herr Krüger, Rektor der Peter-Jordan-Schule, und Herr Fehr,
Schulsozialarbeiter ebendort, mittels einer Powerpoint-Präsentation einen
Überblick über die Organisation, Zielsetzung und Arbeitsweisen der
„Sternenreiter“ gegeben. Die Präsentation und das Projekt als solches fanden allseits
Zustimmung; aufgrund der erzielten Erfolge soll das Projekt heute wie damals
fortgesetzt werden.
Es werden die Personalkosten für eine Sozialarbeiterin
(halbe Stelle) sowie die Sachkosten nach der jeweiligen Anzahl der konkret
teilnehmenden Schüler zwischen den Jugendämtern der Stadt Hückelhoven (54%),
der Stadt Erkelenz (25%) und dem Kreisjugendamt (21%) aufgeteilt. Der
Kreisanteil wird sich nach derzeitiger Kalkulation auf 8.073,37 €
belaufen.
Wie in der Vergangenheit sind die Finanzmittel an die Bereitstellung der Landesmittel im Rahmen des Programms „Soziale Arbeit an Schulen“ geknüpft. Ob diese Mittel auch 2021 zur Verfügung stehen werden, ist noch nicht bekannt; der zurzeit gültige Bewilligungsbescheid des Landes ist bis zum 31.12.2020 befristet. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, für das Schuljahr 2020/2021 unter dem Vorbehalt der Fortführung der Landesförderung über den 31.12.20 hinaus erneut insgesamt bis zu 10.000,00 € zu bewilligen.