Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Vorlage
0210/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlagen 1 und 2 zu TOP 3 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wird zugestimmt.


1.        Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst

 

In seiner Sitzung am 27.06.2002 hat der Kreistag eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung eines Pilotprojektes zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst beschlossen. Die Vereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit der örtlichen Rettungskräfte als Träger des Rettungsdienstes vor, um insbesondere Notfallpatienten schneller versorgen zu können, wenn das eigene Rettungsfahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist nicht einsetzbar ist. In der Praxis bedeutet dies, dass zu einem Notfall sowohl ein niederländisches wie auch ein deutsches Rettungsdienstfahrzeug alarmiert wird. Das ersteintreffende Rettungsdienstpersonal stabilisiert den Patienten bis das zuständige Personal eintrifft, um anschließend gemeinsam Hilfe zu leisten. Die Zusammenarbeit mit den niederländischen Nachbarn ist seither zur gelebten  Praxis geworden und verfügt daher über eine lange Tradition. Die in Rede stehende Vereinbarung, die seinerzeit auf deutscher Seite neben dem Kreis Heinsberg auch von der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen mit den jeweiligen Rettungsdienstgremien Süd-Limburgs geschlossen wurde, wurde immer wieder verlängert, obwohl der Status eines Pilotprojektes längst nicht mehr zutrifft.

 

Die der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage 1 zu TOP 3 beigefügte Vereinbarung ist in der Sache gleichlautend wie die Ursprungsfassung. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Als direkter Nachbar ist für die StädteRegion und die Stadt Aachen sowie den Kreis Heinsberg der GGD Zuid Limburg (Geneeskundige Gezondheids Dienst Zuid Limburg) für die Niederlande der Vertragspartner.

 

Der vorliegende Vereinbarungsentwurf, dessen Gesamtkoordination im Namen der Beteiligten durch das Unterstützungsbüro EMRIC (EU-Projekt zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit) geleistet wurde, ist bereits mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden.

 

Abschließend ist zu erwähnen, dass für die gegenseitigen Hilfeleistungen keine Gebühren erhoben werden. Durchgeführte Transporte werden über die Krankenversicherung bzw. beim Patienten direkt gemäß den Bestimmungen des Ursprungslandes erhoben. Im Jahr 2012 wurden durch den Heinsberger Rettungsdienst insgesamt 81 Einsatzfahrten in den Niederlanden durchgeführt; insgesamt wurden 225 mal niederländische Krankenhäuser (auch aus Deutschland) angefahren.

 

 

2.        Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine enge Kooperation in den Bereichen Katastrophenschutz und Krisenbewältigung

 

Mit Schreiben vom 30.08.2011 übersandte der Landkreistag NRW eine vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erstellte Muster-Vereinbarung zur Kooperation grenznaher Kreise und der niederländischen Sicherheitsregionen im Bereich Katastrophenschutz und Krisenbewältigung. Grundlage für die der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage 2 zu TOP 3 beigefügte Vereinbarung ist das Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23.05.1991 (Anholter Abkommen).

 

Vertragspartner für den Kreis Heinsberg sind auf niederländischer Seite sowohl die Sicherheitsregion Zuid-Limburg als auch die Sicherheitsregion Limburg-Noord. Als direkter Nachbar ist für die StädteRegion und die Stadt Aachen die Sicherheitsregion Zuid-Limburg der entsprechende niederländische Vertragspartner. Die Gesamtkoordination der beiden Vereinbarungen wurde im Namen der Beteiligten ebenfalls durch das Unterstützungsbüro EMRIC geleistet. Die in Rede stehenden Vereinbarungsentwürfe wurden bereits mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW abgestimmt.

 

Mit dem Abschluss der Vereinbarungen gilt es u. a., die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes und bei Gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu verbessern sowie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung besser abzustimmen, um diese nicht durch Landesgrenzen und unterschiedliche Organisationsformen einzuschränken.

 

Die unter Punkt 1. und 2. beschriebenen Vereinbarungen sollen im Rahmen eines Symposiums zum Projekt EMRIC am 29.11.2013 in Maastricht unterzeichnet werden.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin