Betreff
Verwendung der Haushaltsmittel im Bereich Energie sowie Klima- und Naturschutz
Vorlage
0117/2020/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Finanzmittel für die vorgeschlagenen Maßnahmen – mit Ausnahme der Photovoltaik-Dachflächenanlagen – aus dem im diesjährigen Kreishaushalt veranschlagten Haushaltsansatz für klimarelevante Maßnahmen zu entnehmen.

 

Sie wird zudem beauftragt, die verschiedenen Betriebsmöglichkeiten von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden in finanzieller und technischer Hinsicht in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzustellen. 


In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 16.06.2020 stellte die Klimaschutzmanagerin des Kreises Heinsberg verschiedene Maß-nahmen vor, die von der Verwaltung zur Umsetzung angedacht sind. Nachfolgend werden die einzelnen Projekte weiter konkretisiert. Bei entsprechender Zustimmung sollen sie aus den für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten             konsumtiven und investiven Mitteln finanziert werden.

 

 

Entsiegelung von Flächen im Bereich der Kreisverwaltung

Das Kreisverwaltungsgebäude und die dazugehörigen Außenanlagen wurden Anfang der 1980er Jahre nach damaligem Stand der Technik geplant und gebaut. Der Anteil der ver-siegelten Flächen ist sehr hoch. Diese Bodenversiegelungen sind in dem hohen Maße nicht erforderlich. Sie führen nicht nur zu einem erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser in das überlastete Kanalnetz, sondern auch zu einem wärmeren Mikroklima im Umfeld der Kreisverwaltung, das gerade bei sommerlicher Hitze in den Büros spürbar ist. Darüber hinaus er-geben sich Möglichkeiten, durch Umwandlung von artenarmen Rasenflächen in bepflanzte Beete größere Flächen zu beschatten und auch für Insekten u. a. attraktiver zu gestalten. Eine an Klimaaspekte orientierte und unter den gegebenen baulichen Rahmenbedingungen       mögliche Verbesserung der Außenanlagen ergibt folgende Optionen:

 

- Umwandlung von Pflasterfläche in durchlässiges Rasengitter ca. 2.000 m²

- Umwandlung von Pflasterflächen in bepflanzte Beetflächen ca. 550 m²

- Umwandlung von Rasenflächen in bepflanzte Beetfläche ca. 450 m²

 

Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Verwaltung auf ca. 140.000 Euro geschätzt. Alternativ könnte die Maßnahme auch über 2 Haushaltsjahre verteilt werden, wenn in den Folgejahren entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

Grundstückskauf für Umweltschutzmaßnahmen

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen derzeit 3 Kaufofferten für Ackerland vor:

 

Gemarkung Randerath: Es ist beabsichtigt, eine Fläche von 5.050 m² zu kaufen. Die Fläche soll von der intensiven Ackernutzung umgewandelt werden zu einem arten-reichen, extensiven Dauergrünland, welches durch Gebüsche, Hecken etc. ergänzt werden soll. Diese Maßnahmen haben durch ihre humusanreichernde Wirkung auch Klimarelevanz.

 

Gemarkung Geilenkirchen: Diese Flurstücke befinden sich in der Nähe von Nirm bzw. Kogenbroich. Sie sind zusammen 7.358 m² groß und sollen zur Schaffung eines      weiteren Feldgehölzes sowie für eine weitere Blühfläche hergerichtet werden.

 

Gemarkung Kempen: Das 4.790 m² große Grundstück an der Mündung der Wurm in die Rur soll ebenfalls von der intensiven Acker- in eine Grünlandnutzung überführt werden und mit kräuterreichem Grünland angesät werden. Darüber hinaus könnten Gehölzelemente angepflanzt werden, vorzugweise so, dass diese einer möglichen Renaturierung der Rur bzw. des Mündungsbereiches der Wurm nicht entgegenstehen würden.

 

Mit Blick über die nächsten Jahre ist geplant, nach der bereits beauftragten Entsiegelung des Rodebachs bei Süsterseel und der auf 2021 verschobenen Renaturierung des Rodebachs        zwischen Wehr und Tüddern auch den untersten Abschnitt des Rodebachs in Höhe von Isenbruch zu renaturieren. Dieses Projekt wäre interkommunal und grenzüberschreitend. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Renaturierungsprojekt ab ca. 2023 realisiert werden kann. Die Federführung liegt bei der Watershap Limburg.

 

 

Blühstreifen und Ackerextensivierung

Der Kreis bezahlt beginnend seit 2016 aus Ersatzgeldern Maßnahmen in der ausgeräumten     Agrarlandschaft, die neben dem Artenschutz in fast allen Fällen auch eine Relevanz für das  Klima haben. So führen Blühstreifen, deren Biomasse aufgrund von Ernteverzicht auf der Fläche bleibt, dazu, dass sich der Humusgehalt im Boden langsam erhöht und so CO2 eingebunden wird. Daneben führt auch eine intensivere und tiefere Durchwurzelung dieser Flächen zu einer Anreicherung von Kohlenstoff im Boden in Form von Humus. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei solchen mehrjährigen Flächen je nach Wüchsigkeit ca. 10-20 t CO2 je Hektar und Jahr eingebunden werden.

Für 2020 stehen für insgesamt 12 Bewirtschafter Auszahlungen an, die mit den Mitteln für Umwelt- und Klimaschutz bezahlt werden könnten. 

 

 

Sunsail

Das Sunsail als Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), die dem Sonnenstand nachgeführt wird, soll vor dem Hauptgebäude der Kreisverwaltung Heinsberg installiert werden. Ein ent-sprechendes Angebot einer Fachfirma wird derzeit ausgearbeitet und seitens der Verwaltung erwartet. Weiterführend steht zeitnah eine Besichtigung mit einer Firma an, um die Kabelverlegung zwischen Hauptgebäude der Kreisverwaltung Heinsberg und dem Sunsail zu unter-suchen und zu begutachten.

Ob das Sunsail mit einer E-Ladesäule verbunden wird, muss noch evaluiert werden.

Nähere Informationen zur Kostenschätzung erfolgen in der Sitzung.

Ideenwettbewerb an Schulen

Das Thema Klimaschutz soll an Schulen im Kreis Heinsberg im Rahmen eines Ideenwettbewerbs behandelt werden. Dabei sollen umwelt- und klimaschutzrelevante Themen und Pro-jekte bearbeitet und die Besten mit einem Preis prämiert werden. Im Kreis Heinsberg sind hierbei knapp 90 Schulen zu berücksichtigen. Es wird angedacht, dass sich jede interessierte Schule mit jeweils einem Projekt bewerben kann.

Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, wäre eine Gruppierung der Schulformen denkbar. Aufgrund der aktuellen Pandemie wird, in Absprache mit dem Amt für Bildung, Kultur und Integration, eine Durchführung zu Beginn des Jahres 2021 für sinnvoll gehalten. Die Schulen sollen jedoch bereits zeitnah über die Absichten bzgl. eines Ideenwettbewerbs informiert      werden.

Über eingereichte Projekte soll nach aktueller Planung eine Jury befinden. Eine Preisver-leihung wäre bspw. im Rahmen der Kreisklimakonferenz denkbar.

Relevante Kosten ergeben sich aus der Höhe der Preisgelder sowie aus ggf. angebotenen Trostpreisgeldern für jede teilnehmende Schule. Aktuell werden die Kosten auf ca. 20.000 Euro geschätzt.

 

 

Betriebliches Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung Heinsberg

Im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollen die Verkehrsbewegungen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung auf ihren Dienst- und Arbeitswegen untersucht werden. Zudem soll die Auslastung des Fuhrparkes analysiert werden. So sollen bspw. Fahrgemeinschaften gefördert oder die Nutzung des ÖPNV bzw. des Rades erhöht werden. Die Maß-nahme ist im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept verankert. Ursprünglich wurden Kosten von ca. 60.000 Euro angesetzt. Zwischenzeitlich konnte jedoch das Geographische Institut der RWTH Aachen (Lehr- und Forschungsgebiet Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen unter Frau Prof. Neiberger) für ein Projektseminar gewonnen werden. Im Rahmen dieser über zwei Semester gehenden Veranstaltung betrachten Studierende des Master-studienganges das betriebliche Mobilitätsmanagement. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden im anstehenden Wintersemester erarbeitet, eine Befragung der Mitarbeitenden soll in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Eine Aufbereitung und Auswertung der Daten sowie eine Präsentation derselben soll im Sommersemester 2021 stattfinden.

Die ursprünglich in Ansatz gebrachten Kosten entfallen.

 

 

Mobilitätstestwochen für Betriebe im Kreis Heinsberg

Wie in seiner Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 16.06.2020 berichtet, werden die Mobilitätstestwochen für Betriebe im Rahmen der Klimaschutzinitiativen des Kreises Heinsberg auch im Jahr 2020 wieder angeboten. Im Rahmen der Mobilitätstestwochen können Mitarbeiter von im Kreis Heinsberg ansässigen Betrieben verschiedene Mobilitätlösungen ausprobieren. Auf Grund der aktuell anhaltenden Situation  wurde der Startzeitpunkt der Mobilitäts-Testwochen noch nicht festgelegt, eine Kalkulation möglicher Kosten ist daher kaum möglich.

Falls Kosten entstehen, werden diese gering ausfallen.

 

 

Übertragung der Klimakampagne Ostwestfalen-Lippe in die Region Aachen

Die in der Region Ostwestfalen-Lippe erfolgreich durchgeführte dezentrale Klimakampagne für alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirks Detmold soll in den Bereich des Zweckverbandes Region Aachen übertragen werden. Ziel ist, exemplarisch ein kommunikatives und organisatorisches Kampagnen-Basiskonzept sowie Medienformate zu entwickeln, die den Kommunen als Vorlage im Rahmen ihrer jeweiligen Klimaschutzmaßnahmen zur Ver-fügung gestellt werden. Relevante Themen wären bspw. Mobilität, Sanierung, Erneuerbare Energien, Nutzerverhalten etc., die unter einer Dachmarke aufbereitet werden. Ein gemein-sames Layout und fachlich geprüfte Texte sollen für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Jeder Teilnehmende soll individuell erkennbar bleiben. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht, es soll sich um ein Angebot handeln, um Klimaschutzaktivitäten vor Ort in den teilnehmenden Kommunen, auch bei dünner Personaldecke, zu unterstützen. Die                   EnergieAgentur.NRW wird nach aktuellem Stand ein Startbudget für Layout der Daten, Texte etc. in noch unbekannter Höhe stellen. Die Individualisierung, der Druck von Flyern etc. übernimmt die jeweilige Kommune. Die Höhe möglicher weiterer Beiträge ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar.

Zunächst werden pauschal Kosten von ca. 5.000 Euro in Ansatz gebracht. Ob diese Kosten zudem noch im Jahr 2020 zum Tragen kommen, ist aktuell ebenfalls unklar.

 

 

Refill Deutschland

Refill Deutschland ist ein soziales und klimaschutzrelevantes Projekt mit dem Ziel, Leitungswasser in Geschäften und an öffentlichen Plätzen zugänglich zu machen, denn Leitungswasser hat Trinkwasserqualität. Einrichtungen, die sich bereit erklären, Leitungswasser in mitgeführte Flaschen zu füllen, werden mit einem Aufkleber im (Schau)Fenster gekennzeichnet. Neben Müllvermeidung und Transportemissionseinsparung ist dieses Projekt für die Gesundheit der Mitbürger*Innen, gerade an heißen Sommertagen, relevant und sorgt für ein positives Image teilnehmender Geschäfte. Potenziell interessierte Unternehmen sollen, in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung, über unterschiedliche Kanäle informiert und um Teilnahme gebeten werden.

Die zu erwartenden Kosten betragen knapp 350 Euro.

 

 

AGFS

Wie bereits im Ausschuss vom 16.06.2020 erläutert, wurde der Antrag zum Ersuchen der Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinde und Kreise in NRW e.V. mit Schreiben vom 18.06.2020 versendet. Weitere      Planungen laufen. Der Ausschuss wird über den Fortschritt informiert.

Kosten können aktuell noch nicht bestimmt werden. Sie fallen jedoch eher gering aus.

 

 

PV-Dachflächenanlagen auf Kreisgebäuden

Der Kreis Heinsberg plant als Gemeinschaftsprojekt mit der NEW die Errichtung von        PV-Aufdachanlagen an den kreiseigenen Liegenschaften. Zur Priorisierung der Dachflächen wurde durch die NEW eine Lastganganalyse der kreiseigenen Liegenschaften durchgeführt. Aufgrund der geringen Einspeisevergütung (ca. 9,5 Cent) ist der wirtschaftliche Betrieb nur bei einem angemessenen Eigenverbrauch der "Stromernte" sinnvoll. Im ersten Bauabschnitt ist die Belegung der Dachflächen Kreisverwaltung mit einem Jahresertrag in Höhe von ca. 175.000 kWh, Janusz-Korczak Schule mit einem Jahresertrag in Höhe von 72.000 kWh, VHS Gebäude Heinsberg mit einem Jahresertrag in Höhe von 18.000 kWh und Bildungshaus Heinsberg mit einem Jahresertrag in Höhe von 43.000 kWh geplant. Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes übernimmt die NEW die Gesamtkosten für Installation, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlagen, der Kreis Heinsberg verpflichtet sich im Gegenzug zur Abnahme des regional erzeugten regenerativen Stroms für eine Dauer von 18 Jahren. Der Einstiegspreis beträgt je kWh 23,77 ct. Nach der Vertragslaufzeit gehen die PV-Anlagen in das Eigentum des Kreis Heinsberg, der Kreis Heinsberg produziert dann für den Zeitraum der Restnutzungsdauer (Gesamtnutzung einer PV-Anlage ca. 25 Jahre) kostenlos weiterhin Strom zum Eigenverbrauch. Die dann anfallenden Wartungs- bzw. Instandhaltungskosten trägt der Kreis Heinsberg. Die jährlichen Einsparungen aus dem "kostenlosen Strom" betragen auf Grundlage des heutigen Strompreises ca. 73.000,- €.

 

In der Sitzung des Fachausschusses leitet zunächst Amtsleiter Kapell in das Thema ein und berichtet über ein weiteres Thema, das zu diesem TOP nicht aufgeführt wurde.

 

Strategiekonzept Erneuerbare Energien

Bezüglich der Erstellung einer Potenzialstudie „erneuerbare Energien“, die sich auch dem Thema der Energiespeicherung widmet, ergab eine erste Recherche geschätzte Kosten in   Höhe von ca. 100.000 Euro. Hierüber wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel und des Bauausschusses am 16.06.2020 berichtet.

 

Zur weiteren Vorbereitung wurde am 28.07.2020 ein Gespräch zwischen Vertretern des    Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung mit den relevanten Energieversorgungsunternehmen (NEW Re GmbH, NEW Energie, WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH, EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie Alliander Netz Heinsberg GmbH) sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH geführt. Neben den Ausbaupotenzialen wurde auch das Thema Speicherung angesprochen. Die Energieversorger waren der einhelligen Meinung, dass eine weitere Studie keinen Nutzen erbringen würde. Die      relevanten Akteure wären seit geraumer Zeit in diesem Segment aktiv und wären auf eine weitere Studie nicht angewiesen. Ein Konzept würde lediglich „in der Schublade enden“, es sei denn, eine „verbindliche“ Regelung sei durch den Kreis möglich. Die Planungshoheit liegt allerdings bei den Kommunen, so dass dies nicht gewährleistet werden kann. Die Energieversorger empfahlen hingegen eine Informationskampagne zu starten, beginnend bei den Kommunen. Im Rahmen dieser Kampagne sollte sowohl über Möglichkeiten erneuerbarer Energien informiert als auch über Hindernisse diskutiert werden, um den Ausbau voranzutreiben. Vor dem Hintergrund dieses Gespräches erscheint die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes obsolet.

 

Ausschussvorsitzender Jansen schlägt vor, dass der Landrat beauftragt werden sollte, die Angelegenheit in der Bürgermeisterrunde zu besprechen, da die Planungshoheit bei den Kommunen liegt. Sämtliche Ausschussmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Im Anschluss erläutert die Verwaltung die einzelnen Projekte. Der Vortrag der Verwaltung wird durch eine Power-Point-Präsentation, die der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in der Anlage beigefügt ist, veranschaulicht. Insbesondere wird zur Thematik Sunsail ergänzend bekannt gegeben, dass vor dem Hauptgebäude ein sog. Sunsail mit einer Leistung von 5,31 kWp (Kilowatt peak) installiert werden soll. Es soll eine Einspeisung in eine PKW-Ladestation sowie eine Hauseinspeisung zum Eigenverbrauch erfolgen. Weitere Informationen liegen zum aktuellen Zeitpunkt der Ausschusssitzung leider nicht vor. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der bereitgestellten und im Haushalt beschlossenen Mittel.

 

Ausschussvorsitzender Jansen bedankt sich bei Frau Welzel, Frau Staiger, Sachgebietsleiter Dismon und Sachgebietsleiter Borchardt für den gelungenen Vortrag.

 

Ausschussmitglied Dr. Schmitz gibt zum Thema Refill zu bedenken, dass die Trinkwasserverordnung nur bis zum Hausanschluss gilt und danach möglicherweise durch alte Rohr-leitungen bei der Qualität des Wassers Probleme auftreten können. Deshalb müsste hier noch eine Klärung erfolgen, wer bei Gesundheitsschäden die Verantwortung übernimmt. Außerdem weist er auf das „Betriebliche Mobilitätsmanagement“ der Stadtverwaltung Mönchengladbach hin. Durch einen Fahrzeugpool, der elektrisch betrieben wird, können dort Fahrzeuge         effizienter genutzt und gleichzeitig Emissionen und Kosten reduziert werden. Neben lobenden Worten der Ausschussmitglieder zu den Maßnahmen moniert stellv. Ausschussmitglied   Spenrath die fehlende tabellarische Zusammenstellung der bei den einzelnen Projekten jeweils einzusetzenden Finanzmittel.

 

Nach reger Diskussion erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Ausschussvorsitzender Jansen appelliert an die Ausschussmitglieder, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, um auch die Verwaltung für ihre Bemühungen zu belohnen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel stimmt daraufhin dem folgenden Beschlussvorschlag einstimmig bei einer Enthaltung zu:

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Finanzmittel für die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem im diesjährigen Kreishaushalt veranschlagten Haushaltsansatz für klimarelevante Maßnahmen zu entnehmen.“ 

 

Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:

 

„Dieser Tagesordnungspunkt hat die Verwendung der für Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt 2020 eingeplanten Mittel zum Gegenstand. Da es sich um verschiedenste Einzelprojekte handelt, sind diese in einem Gesamtkonzept zusammengefasst worden und stehen jetzt einheitlich zur Beschlussfassung an. Ein Teilbereich des Konzeptes sieht die Nutzung zusätzlicher Dachflächen von Kreisliegenschaften für Photovoltaikanlagen vor. Da die Finanzierung vom Kreis selbst errichteter und betriebener Anlagen über die aktuell im Haushalt eingeplanten Mittel nicht möglich ist, beschreiben die Erläuterungen ein Betreibermodell.

 

Grundsätzlich habe ich ein großes Interesse daran, geeignete Flächen des Kreises ökologisch sinnvoll zu nutzen und z.B. PV-Anlagen zu errichten. Wie erwähnt lässt die aktuelle Haushalts- und Beschlusslage allerdings kein Eigenbetriebsmodell zu. Andererseits kann das in den Erläuterungen beschriebene Fremdbetreibermodell nicht über die Haushaltsmittel finanziert werden, die Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes sind, da Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden müssen. Ich schlage daher vor, das Thema wie auch in der Vergangenheit bei PV-Anlagen praktiziert –, im zuständigen Fachausschuss zu beraten, dort die unterschiedlichen technischen und finanziellen Alternativen ausführlich vorzustellen und dann auf dieser Basis eine Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Stromgewinnung und Versorgung zu treffen.“

 

Anschließend lässt er über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: