Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Finanzmittel für die
vorgeschlagenen Maßnahmen – mit Ausnahme der Photovoltaik-Dachflächenanlagen –
aus dem im diesjährigen Kreishaushalt veranschlagten Haushaltsansatz für
klimarelevante Maßnahmen zu entnehmen.
Sie wird zudem beauftragt, die verschiedenen Betriebsmöglichkeiten von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden in finanzieller und technischer Hinsicht in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima,
Verkehr und Strukturwandel am 16.06.2020 stellte die Klimaschutzmanagerin des
Kreises Heinsberg verschiedene Maß-nahmen vor, die von der Verwaltung zur
Umsetzung angedacht sind. Nachfolgend werden die einzelnen Projekte weiter
konkretisiert. Bei entsprechender Zustimmung sollen sie aus den für Klima- und
Umweltschutzmaßnahmen für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten konsumtiven und investiven Mitteln
finanziert werden.
Entsiegelung von Flächen im Bereich der
Kreisverwaltung
Das Kreisverwaltungsgebäude und die dazugehörigen Außenanlagen
wurden Anfang der 1980er Jahre nach damaligem Stand der Technik geplant und
gebaut. Der Anteil der ver-siegelten Flächen ist sehr hoch. Diese
Bodenversiegelungen sind in dem hohen Maße nicht erforderlich. Sie führen nicht
nur zu einem erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser in das überlastete
Kanalnetz, sondern auch zu einem wärmeren Mikroklima im Umfeld der
Kreisverwaltung, das gerade bei sommerlicher Hitze in den Büros spürbar ist.
Darüber hinaus er-geben sich Möglichkeiten, durch Umwandlung von artenarmen
Rasenflächen in bepflanzte Beete größere Flächen zu beschatten und auch für
Insekten u. a. attraktiver zu gestalten. Eine an Klimaaspekte orientierte und
unter den gegebenen baulichen Rahmenbedingungen mögliche Verbesserung der Außenanlagen
ergibt folgende Optionen:
- Umwandlung von
Pflasterfläche in durchlässiges Rasengitter ca. 2.000 m²
- Umwandlung von
Pflasterflächen in bepflanzte Beetflächen ca. 550 m²
- Umwandlung von
Rasenflächen in bepflanzte Beetfläche ca. 450 m²
Die Kosten für diese
Maßnahmen werden von der Verwaltung auf ca. 140.000 Euro geschätzt. Alternativ
könnte die Maßnahme auch über 2 Haushaltsjahre verteilt werden, wenn in den
Folgejahren entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
Grundstückskauf für Umweltschutzmaßnahmen
Der Unteren Naturschutzbehörde liegen derzeit 3
Kaufofferten für Ackerland vor:
Gemarkung Randerath: Es ist
beabsichtigt, eine Fläche von 5.050 m² zu kaufen. Die Fläche soll von der
intensiven Ackernutzung umgewandelt werden zu einem arten-reichen, extensiven
Dauergrünland, welches durch Gebüsche, Hecken etc. ergänzt werden soll. Diese
Maßnahmen haben durch ihre humusanreichernde Wirkung auch Klimarelevanz.
Gemarkung Geilenkirchen:
Diese Flurstücke befinden sich in der Nähe von Nirm bzw. Kogenbroich. Sie sind
zusammen 7.358 m² groß und sollen zur Schaffung eines weiteren Feldgehölzes sowie für eine
weitere Blühfläche hergerichtet werden.
Gemarkung Kempen: Das 4.790
m² große Grundstück an der Mündung der Wurm in die Rur soll ebenfalls von der
intensiven Acker- in eine Grünlandnutzung überführt werden und mit
kräuterreichem Grünland angesät werden. Darüber hinaus könnten Gehölzelemente
angepflanzt werden, vorzugweise so, dass diese einer möglichen Renaturierung
der Rur bzw. des Mündungsbereiches der Wurm nicht entgegenstehen würden.
Mit Blick über die nächsten Jahre ist geplant, nach
der bereits beauftragten Entsiegelung des Rodebachs bei Süsterseel und der auf
2021 verschobenen Renaturierung des Rodebachs zwischen Wehr und Tüddern auch den
untersten Abschnitt des Rodebachs in Höhe von Isenbruch zu renaturieren. Dieses
Projekt wäre interkommunal und grenzüberschreitend. Die Verwaltung geht davon
aus, dass dieses Renaturierungsprojekt ab ca. 2023 realisiert werden kann. Die
Federführung liegt bei der Watershap Limburg.
Blühstreifen und Ackerextensivierung
Der Kreis bezahlt beginnend seit 2016 aus
Ersatzgeldern Maßnahmen in der ausgeräumten
Agrarlandschaft, die neben dem Artenschutz in fast allen Fällen auch
eine Relevanz für das Klima haben. So
führen Blühstreifen, deren Biomasse aufgrund von Ernteverzicht auf der Fläche
bleibt, dazu, dass sich der Humusgehalt im Boden langsam erhöht und so CO2
eingebunden wird. Daneben führt auch eine intensivere und tiefere
Durchwurzelung dieser Flächen zu einer Anreicherung von Kohlenstoff im Boden in
Form von Humus. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei solchen mehrjährigen
Flächen je nach Wüchsigkeit ca. 10-20 t CO2 je Hektar und Jahr
eingebunden werden.
Für 2020 stehen für insgesamt 12 Bewirtschafter
Auszahlungen an, die mit den Mitteln für Umwelt- und Klimaschutz bezahlt werden
könnten.
Sunsail
Das Sunsail als Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), die
dem Sonnenstand nachgeführt wird, soll vor dem Hauptgebäude der Kreisverwaltung
Heinsberg installiert werden. Ein ent-sprechendes Angebot einer Fachfirma wird
derzeit ausgearbeitet und seitens der Verwaltung erwartet. Weiterführend steht
zeitnah eine Besichtigung mit einer Firma an, um die Kabelverlegung zwischen
Hauptgebäude der Kreisverwaltung Heinsberg und dem Sunsail zu unter-suchen und
zu begutachten.
Ob das Sunsail mit einer E-Ladesäule verbunden wird,
muss noch evaluiert werden.
Nähere Informationen zur Kostenschätzung erfolgen in
der Sitzung.
Das Thema Klimaschutz soll an Schulen im Kreis
Heinsberg im Rahmen eines Ideenwettbewerbs behandelt werden. Dabei sollen
umwelt- und klimaschutzrelevante Themen und Pro-jekte bearbeitet und die Besten
mit einem Preis prämiert werden. Im Kreis Heinsberg sind hierbei knapp 90
Schulen zu berücksichtigen. Es wird angedacht, dass sich jede interessierte
Schule mit jeweils einem Projekt bewerben kann.
Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, wäre eine
Gruppierung der Schulformen denkbar. Aufgrund der aktuellen Pandemie wird, in
Absprache mit dem Amt für Bildung, Kultur und Integration, eine Durchführung zu
Beginn des Jahres 2021 für sinnvoll gehalten. Die Schulen sollen jedoch bereits
zeitnah über die Absichten bzgl. eines Ideenwettbewerbs informiert werden.
Über eingereichte Projekte soll nach aktueller Planung
eine Jury befinden. Eine Preisver-leihung wäre bspw. im Rahmen der
Kreisklimakonferenz denkbar.
Relevante Kosten ergeben sich aus der Höhe der
Preisgelder sowie aus ggf. angebotenen Trostpreisgeldern für jede teilnehmende
Schule. Aktuell werden die Kosten auf ca. 20.000 Euro geschätzt.
Betriebliches Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung
Heinsberg
Im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements
sollen die Verkehrsbewegungen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung auf ihren
Dienst- und Arbeitswegen untersucht werden. Zudem soll die Auslastung des
Fuhrparkes analysiert werden. So sollen bspw. Fahrgemeinschaften gefördert oder
die Nutzung des ÖPNV bzw. des Rades erhöht werden. Die Maß-nahme ist im
integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept verankert. Ursprünglich wurden
Kosten von ca. 60.000 Euro angesetzt. Zwischenzeitlich konnte jedoch das
Geographische Institut der RWTH Aachen (Lehr- und Forschungsgebiet
Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen unter Frau Prof. Neiberger) für ein
Projektseminar gewonnen werden. Im Rahmen dieser über zwei Semester gehenden
Veranstaltung betrachten Studierende des Master-studienganges das betriebliche
Mobilitätsmanagement. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden im anstehenden
Wintersemester erarbeitet, eine Befragung der Mitarbeitenden soll in der
anschließenden vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Eine Aufbereitung und Auswertung
der Daten sowie eine Präsentation derselben soll im Sommersemester 2021 stattfinden.
Die ursprünglich in Ansatz gebrachten Kosten
entfallen.
Mobilitätstestwochen für Betriebe im Kreis Heinsberg
Wie in seiner Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Klima, Verkehr und Strukturwandel am 16.06.2020 berichtet, werden die
Mobilitätstestwochen für Betriebe im Rahmen der Klimaschutzinitiativen des
Kreises Heinsberg auch im Jahr 2020 wieder angeboten. Im Rahmen der
Mobilitätstestwochen können Mitarbeiter von im Kreis Heinsberg ansässigen
Betrieben verschiedene Mobilitätlösungen ausprobieren. Auf Grund der aktuell
anhaltenden Situation wurde der
Startzeitpunkt der Mobilitäts-Testwochen noch nicht festgelegt, eine
Kalkulation möglicher Kosten ist daher kaum möglich.
Falls Kosten entstehen, werden diese gering ausfallen.
Übertragung der Klimakampagne Ostwestfalen-Lippe in
die Region Aachen
Die in der Region Ostwestfalen-Lippe erfolgreich
durchgeführte dezentrale Klimakampagne für alle Kommunen und Kreise des
Regierungsbezirks Detmold soll in den Bereich des Zweckverbandes Region Aachen
übertragen werden. Ziel ist, exemplarisch ein kommunikatives und
organisatorisches Kampagnen-Basiskonzept sowie Medienformate zu entwickeln, die
den Kommunen als Vorlage im Rahmen ihrer jeweiligen Klimaschutzmaßnahmen zur
Ver-fügung gestellt werden. Relevante Themen wären bspw. Mobilität, Sanierung,
Erneuerbare Energien, Nutzerverhalten etc., die unter einer Dachmarke
aufbereitet werden. Ein gemein-sames Layout und fachlich geprüfte Texte sollen
für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Jeder Teilnehmende soll
individuell erkennbar bleiben. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht, es
soll sich um ein Angebot handeln, um Klimaschutzaktivitäten vor Ort in den
teilnehmenden Kommunen, auch bei dünner Personaldecke, zu unterstützen. Die EnergieAgentur.NRW wird nach
aktuellem Stand ein Startbudget für Layout der Daten, Texte etc. in noch
unbekannter Höhe stellen. Die Individualisierung, der Druck von Flyern etc.
übernimmt die jeweilige Kommune. Die Höhe möglicher weiterer Beiträge ist zum
aktuellen Zeitpunkt unklar.
Zunächst werden pauschal Kosten von ca. 5.000 Euro in
Ansatz gebracht. Ob diese Kosten zudem noch im Jahr 2020 zum Tragen kommen, ist
aktuell ebenfalls unklar.
Refill Deutschland
Refill Deutschland ist ein soziales und
klimaschutzrelevantes Projekt mit dem Ziel, Leitungswasser in Geschäften und an
öffentlichen Plätzen zugänglich zu machen, denn Leitungswasser hat
Trinkwasserqualität. Einrichtungen, die sich bereit erklären, Leitungswasser in
mitgeführte Flaschen zu füllen, werden mit einem Aufkleber im (Schau)Fenster
gekennzeichnet. Neben Müllvermeidung und Transportemissionseinsparung ist
dieses Projekt für die Gesundheit der Mitbürger*Innen, gerade an heißen
Sommertagen, relevant und sorgt für ein positives Image teilnehmender
Geschäfte. Potenziell interessierte Unternehmen sollen, in Abhängigkeit der
Pandemieentwicklung, über unterschiedliche Kanäle informiert und um Teilnahme
gebeten werden.
Die zu erwartenden Kosten betragen knapp 350 Euro.
AGFS
Wie bereits im Ausschuss vom 16.06.2020 erläutert,
wurde der Antrag zum Ersuchen der Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft
für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinde und Kreise in NRW e.V.
mit Schreiben vom 18.06.2020 versendet. Weitere Planungen laufen. Der Ausschuss wird über
den Fortschritt informiert.
Kosten können aktuell noch nicht bestimmt werden. Sie
fallen jedoch eher gering aus.
PV-Dachflächenanlagen auf Kreisgebäuden
Der
Kreis Heinsberg plant als Gemeinschaftsprojekt mit der NEW die Errichtung
von PV-Aufdachanlagen an den
kreiseigenen Liegenschaften. Zur Priorisierung der Dachflächen wurde durch die
NEW eine Lastganganalyse der kreiseigenen Liegenschaften durchgeführt.
Aufgrund der geringen Einspeisevergütung (ca. 9,5 Cent) ist der wirtschaftliche
Betrieb nur bei einem angemessenen Eigenverbrauch der "Stromernte"
sinnvoll. Im ersten Bauabschnitt ist die Belegung der Dachflächen
Kreisverwaltung mit einem Jahresertrag in Höhe von ca. 175.000 kWh,
Janusz-Korczak Schule mit einem Jahresertrag in Höhe von 72.000 kWh, VHS
Gebäude Heinsberg mit einem Jahresertrag in Höhe von 18.000 kWh und
Bildungshaus Heinsberg mit einem Jahresertrag in Höhe von 43.000 kWh geplant.
Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes übernimmt die NEW die Gesamtkosten für
Installation, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlagen, der Kreis Heinsberg
verpflichtet sich im Gegenzug zur Abnahme des regional erzeugten regenerativen
Stroms für eine Dauer von 18 Jahren. Der Einstiegspreis beträgt je kWh 23,77
ct. Nach der Vertragslaufzeit gehen die PV-Anlagen in das Eigentum des Kreis
Heinsberg, der Kreis Heinsberg produziert dann für den Zeitraum der
Restnutzungsdauer (Gesamtnutzung einer PV-Anlage ca. 25 Jahre) kostenlos
weiterhin Strom zum Eigenverbrauch. Die dann anfallenden Wartungs- bzw.
Instandhaltungskosten trägt der Kreis Heinsberg. Die jährlichen Einsparungen
aus dem "kostenlosen Strom" betragen auf Grundlage des heutigen
Strompreises ca. 73.000,- €.
In der Sitzung des Fachausschusses leitet zunächst
Amtsleiter Kapell in das Thema ein und berichtet über ein weiteres Thema, das
zu diesem TOP nicht aufgeführt wurde.
Strategiekonzept
Erneuerbare Energien
Bezüglich der Erstellung einer Potenzialstudie
„erneuerbare Energien“, die sich auch dem Thema der Energiespeicherung widmet,
ergab eine erste Recherche geschätzte Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro. Hierüber wurde in
der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel und des Bauausschusses am 16.06.2020 berichtet.
Zur weiteren Vorbereitung wurde am 28.07.2020 ein
Gespräch zwischen Vertretern des Amtes
für Umwelt und Verkehrsplanung mit den relevanten Energieversorgungsunternehmen
(NEW Re GmbH, NEW Energie, WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH, EWV
Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie Alliander Netz Heinsberg GmbH) sowie
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH geführt.
Neben den Ausbaupotenzialen wurde auch das Thema Speicherung angesprochen. Die
Energieversorger waren der einhelligen Meinung, dass eine weitere Studie keinen
Nutzen erbringen würde. Die
relevanten Akteure wären seit geraumer Zeit in diesem Segment aktiv und
wären auf eine weitere Studie nicht angewiesen. Ein Konzept würde lediglich „in
der Schublade enden“, es sei denn, eine „verbindliche“ Regelung sei durch den
Kreis möglich. Die Planungshoheit liegt allerdings bei den Kommunen, so dass
dies nicht gewährleistet werden kann. Die Energieversorger empfahlen hingegen
eine Informationskampagne zu starten, beginnend bei den Kommunen. Im Rahmen
dieser Kampagne sollte sowohl über Möglichkeiten erneuerbarer Energien
informiert als auch über Hindernisse diskutiert werden, um den Ausbau
voranzutreiben. Vor dem Hintergrund dieses Gespräches erscheint die Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes obsolet.
Ausschussvorsitzender Jansen schlägt vor, dass der
Landrat beauftragt werden sollte, die Angelegenheit in der Bürgermeisterrunde
zu besprechen, da die Planungshoheit bei den Kommunen liegt. Sämtliche
Ausschussmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Im Anschluss erläutert die Verwaltung die einzelnen
Projekte. Der Vortrag der Verwaltung wird durch eine Power-Point-Präsentation,
die der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr
und Strukturwandel in der Anlage beigefügt ist, veranschaulicht. Insbesondere
wird zur Thematik Sunsail ergänzend bekannt gegeben, dass vor dem Hauptgebäude
ein sog. Sunsail mit einer Leistung von 5,31 kWp (Kilowatt peak) installiert
werden soll. Es soll eine Einspeisung in eine PKW-Ladestation sowie eine
Hauseinspeisung zum Eigenverbrauch erfolgen. Weitere Informationen liegen zum
aktuellen Zeitpunkt der Ausschusssitzung leider nicht vor. Die Durchführung der
Maßnahme erfolgt im Rahmen der bereitgestellten und im Haushalt beschlossenen
Mittel.
Ausschussvorsitzender
Jansen bedankt sich bei Frau Welzel, Frau Staiger, Sachgebietsleiter Dismon und
Sachgebietsleiter Borchardt für den gelungenen Vortrag.
Ausschussmitglied
Dr. Schmitz gibt zum Thema Refill zu bedenken, dass die Trinkwasserverordnung
nur bis zum Hausanschluss gilt und danach möglicherweise durch alte
Rohr-leitungen bei der Qualität des Wassers Probleme auftreten können. Deshalb
müsste hier noch eine Klärung erfolgen, wer bei Gesundheitsschäden die
Verantwortung übernimmt. Außerdem weist er auf das „Betriebliche
Mobilitätsmanagement“ der Stadtverwaltung Mönchengladbach hin. Durch einen
Fahrzeugpool, der elektrisch betrieben wird, können dort Fahrzeuge effizienter genutzt und gleichzeitig
Emissionen und Kosten reduziert werden. Neben lobenden Worten der
Ausschussmitglieder zu den Maßnahmen moniert stellv. Ausschussmitglied Spenrath die fehlende tabellarische
Zusammenstellung der bei den einzelnen Projekten jeweils einzusetzenden
Finanzmittel.
Nach
reger Diskussion erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Ausschussvorsitzender Jansen appelliert an die Ausschussmitglieder, einen
entsprechenden Beschluss zu fassen, um auch die Verwaltung für ihre Bemühungen zu
belohnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel stimmt daraufhin dem folgenden Beschlussvorschlag einstimmig bei
einer Enthaltung zu:
„Die Verwaltung wird ermächtigt,
die erforderlichen Finanzmittel für die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem im
diesjährigen Kreishaushalt veranschlagten Haushaltsansatz für klimarelevante
Maßnahmen zu entnehmen.“
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des
Kreisausschusses wie folgt:
„Dieser
Tagesordnungspunkt hat die Verwendung der für Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt
2020 eingeplanten Mittel zum Gegenstand. Da es sich um verschiedenste
Einzelprojekte handelt, sind diese in einem Gesamtkonzept zusammengefasst
worden und stehen jetzt einheitlich zur Beschlussfassung an. Ein Teilbereich
des Konzeptes sieht die Nutzung zusätzlicher Dachflächen von
Kreisliegenschaften für Photovoltaikanlagen vor. Da die Finanzierung vom Kreis
selbst errichteter und betriebener Anlagen über die aktuell im Haushalt
eingeplanten Mittel nicht möglich ist, beschreiben die Erläuterungen ein
Betreibermodell.
Grundsätzlich
habe ich ein großes Interesse daran, geeignete Flächen des Kreises ökologisch
sinnvoll zu nutzen und z.B. PV-Anlagen zu errichten. Wie erwähnt lässt die
aktuelle Haushalts- und Beschlusslage allerdings kein Eigenbetriebsmodell zu.
Andererseits kann das in den Erläuterungen beschriebene Fremdbetreibermodell
nicht über die Haushaltsmittel finanziert werden, die Gegenstand dieses
Tagesordnungspunktes sind, da Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen
werden müssen. Ich schlage daher vor, das Thema –
wie auch in der Vergangenheit bei PV-Anlagen praktiziert –, im zuständigen
Fachausschuss zu beraten, dort die unterschiedlichen technischen und
finanziellen Alternativen ausführlich vorzustellen und dann auf dieser Basis
eine Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Stromgewinnung und
Versorgung zu treffen.“
Anschließend
lässt er über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: