Betreff
Niederrhein Tourismus GmbH
hier: Zuschüsse der Gesellschafter
Vorlage
0149/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

a)      Der Kreis Heinsberg gewährt einen einmaligen zusätzlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe von bis zu 7.500 € in 2020 zur Finanzierung der Mehraufwendungen der Niederrhein Tourismus GmbH für das Niederrhein-Rad-Verleihsystem. Der Zuschuss steht unter den Vorbehalten, dass sich die übrigen Gesellschafter ebenfalls in entsprechender Höhe beteiligen und die angenommenen Einnahmenverluste aus der Verleihung der Räder tatsächlich im laufenden Jahr entstehen; anderenfalls wird sich der Gesellschafterzuschuss in entsprechender Höhe verringern.

 

b)      Der Kreis Heinsberg gewährt einen zusätzlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe von bis zu 47.000 € im Haushaltsjahr 2021 und plant entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2021 ein. Der Zuschuss steht unter den Vorbehalten, dass sich die übrigen Gesellschafter ebenfalls in entsprechender Höhe beteiligen und die angenommenen Einnahmenverluste aus Drittmitteln der touristischen Partnerbetriebe und Sponsoren tatsächlich entstehen; anderenfalls wird sich der Gesellschafterzuschuss in entsprechender Höhe verringern.

 


Der Kreis Heinsberg ist seit dem 01.07.2017 mit 20% an der Niederrhein Tourismus GmbH (NT) beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die Kreise Wesel, Kleve und Viersen mit einer ebenfalls jeweils 20%igen Beteiligung. Seit dem Geschäftsjahr 2020 beträgt der jährliche Gesellschafterbeitrag zur Finanzierung der laufenden Geschäftskosten 62.250 € je Gesellschafter (bis einschließlich 2019 jährlich 50.000 € je Gesellschafter).

 

Aufgrund der Corona-Pandemie, die die Tourismuswirtschaft mit erheblichen, zum Teil sogar vollständigen, Umsatzausfällen getroffen hat, werden nach Einschätzung der Geschäftsführung voraussichtlich erhebliche Verluste aufgrund wegfallender Mieteinnahmen beim Verleihsystem „Niederrhein-Rad“ und im Bereich des Marketings durch fehlende Beiträge der Partner-Betriebe und Sponsoren entstehen. Zur Schließung dieser drohenden Finanzierungslücken bittet die Geschäftsführung der NT daher die Gesellschafter um zusätzliche, über die bisherigen Gesellschafterbeiträge (insgesamt 249.000 € p.a.) hinausgehende Zuschüsse. Der zusätzliche Finanzbedarf wird nachfolgend erläutert.

 

 

Niederrhein-Rad-Verleihsystem

 

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Darlehen in Höhe von 180.000 € für die Anschaffung von 320 Niederrheinrädern aufgenommen. Neben den Darlehensraten fallen Kosten für Reparatur, Logistik etc. an. Die Räder konnten bislang noch nicht oder kaum eingesetzt werden, da der touristische Betrieb erst langsam und stark eingeschränkt wieder begonnen hat. Mit einer Refinanzierung der Kosten über das Verleihsystem rechnet die Geschäftsführung daher aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Tourismusunternehmen erst ab 2021. Dadurch entsteht für 2020 eine Finanzierungslücke im Umfang von bis zu 30.000 €, die durch entsprechende Zuschüsse der vier Gesellschafter geschlossen werden soll. Soweit Mieteinnahmen generiert werden können, wird sich der o.g. Betrag für die Gesellschafter entsprechend vermindern.

 

 

Der einmalige zusätzliche Gesellschafterbeitrag des Kreises Heinsberg in Höhe von bis zu 7.500 € könnte überplanmäßig im Kreishaushalt 2020 bereitgestellt werden. Da es sich um coronabedingte Mehraufwendungen handelt, würde der Betrag nach dem Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW im Jahresabschluss 2020 isoliert und ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren aufgelöst.

 

Marketingkampagne

 

Das Marketingbudget wird seit 2014 weitgehend über touristische Partnerbetriebe und Sponsoren finanziert. In 2019 wurden ca. 188.000 € akquiriert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass aufgrund der voraussichtlich mittel- bis längerfristig schwierigen wirtschaftlichen Lage der Betriebe mit erheblichen bis vollständigen Einnahmeausfällen in den nächsten Jahren zu rechnen ist.

 

Aus den nachfolgenden Gründen wird die Notwendigkeit gesehen, das Marketing in dem bisherigen Umfang auch weiter umzusetzen:

 

·         In den letzten zwei Jahren wurde eine bisher schon wirkungsvolle neue Dachmarkenstrategie in enger Zusammenarbeit und mit hoher Akzeptanz der Betriebe entwickelt und am Markt platziert. Um diese nicht zu gefährden und weiter auszubauen, sind Marketingmaßnahmen im bisherigen Umfang notwendig.

 

·         Auch in den vergangenen Jahren lagen die Ausgaben für das Marketing von Niederrhein Tourismus im regionalen Vergleich eher am unteren Rand der Vergleichswerte und konnten nur mit effizientem und gezieltem Mitteleinsatz, insbesondere aber hohem Akquisitionsaufwand bei privaten Betrieben und Sponsoren, finanziert werden. Diese Bemühungen würden im Falle eines deutlichen Zurückfahrens der Marketingmaßnahmen konterkariert. Zudem würden dadurch über lange Jahre aufgebaute Marketing-Strukturen und -Kooperationen gefährdet.

 

Einsparungen aufgrund weggefallener Ausgaben für Messen und Veranstaltungen sind in 2020 nur in geringem Umfang gegeben. Zum Teil sollen eingesparte Mittel (3.000 €- 4.000 €) für eine noch zu beauftragende externe Untersuchung eingesetzt werden. Gegenstand ist die bisherige und zu erwartende Umsatzverlustentwicklung sowie die Erstellung von Umsatzprognosen für die Jahre 2020/2021 unter Berücksichtigung der aktuellen und zu erwartenden touristischen Entwicklungen unter „Corona–Pandemie-Bedingungen“. Des Weiteren soll die Untersuchung Handlungsempfehlungen für das Marketing aufzeigen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass alle Einsparungsmöglichkeiten von der Geschäftsführung geprüft wurden und diese nicht ohne Gefährdung der oben aufgezeigten Ziele möglich sind; die geplanten oder noch zu planenden Marketingausgaben sollen daher so effizient und kostengünstig wie möglich zur Zielerreichung eingesetzt werden. Hierzu kann die externe Untersuchung eine weitere Grundlage sein.

 

In den Gremien der Gesellschaft wurde intensiv über die Laufzeit der Marketingfinanzierung aus zusätzlichen Gesellschafterbeiträgen beraten. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung der Betriebe in den nächsten drei Jahren nicht möglich sein wird und wünscht sich Planungssicherheit durch entsprechend höhere Gesellschafterbeiträge.


 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte der erhöhte Gesellschafterbeitrag zunächst auf das Jahr 2021 begrenzt werden. Über einen weiteren zusätzlichen Gesellschafterzuschuss für das Jahr 2022 sollte erst im kommenden Jahr auf der Basis einer aktuellen Einschätzung der Lage entschieden werden. Hierzu soll die Geschäftsführung des NT die Gesellschafter rechtzeitig informieren und weiterhin Möglichkeiten der finanziellen Einbindung der Betriebe prüfen.

 

Da es sich auch hier um coronabedingte Mehraufwendungen handelt, würde der Betrag nach dem Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW im Haushaltsplan 2021 isoliert und ab dem Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren aufgelöst.