Betreff
Zuschuss an den Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. für das Projekt "Trampolin"
Vorlage
0195/2013/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. wird für das Angebot „Trampolin“ ab dem Jahr 2014 ein jährlicher Zuschuss von maximal 12.000,00 Euro bewilligt.


Mit Schreiben vom 15.08.2013 beantragt der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. die Förderung eines zusätzlichen Angebots („Trampolin“) bei der Beratungsstelle für Suchtfragen ab dem Jahr 2014.

 

Mit dem Angebot „Trampolin“ sollen Kinder aus suchtbelasteten Familien erreicht werden. Die Eltern dieser Kinder werden in die Beratung miteinbezogen. Kinder aus suchtbelasteten Familien machen häufig Erfahrungen mit, die ihre Entwicklung gefährden können. So zeigen Forschungsergebnisse, dass Kinder suchtkranker Eltern deutlich anfälliger für eigene Suchtprobleme und andere psychische Auffälligkeiten sind als andere Kinder.

 

Das Angebot hat am 7. Oktober 2013 mit einer Gruppe begonnen. Die Gesamtkosten für 2013 (Anschubkosten, zusätzliche Personalkosten) wurden überwiegend durch die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen getragen.

 

Ab 2014 ist geplant, 2 Gruppen anzubieten.

 

Die jährlichen Kosten werden auf ca. 13.253,00 € geschätzt. Der Caritasverband wird sich mit 10 % beteiligen. Aus dem „Starke-Kids-Netzwerk“ wird ein Zuschuss von 500,00 € erwartet. Daraus ergeben sich ungedeckte Kosten von 11.428,00 €.

 

Die Finanzierung des kreisweiten Angebots soll über die allgemeine Kreisumlage erfolgen.

Die Konzeption und die Kalkulation zu diesem Angebot sind der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Anlagen beigefügt. Frau Trapp von der Suchtberatungsstelle hat das Präventionsprogramm in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich dargestellt.

 

Die Verwaltung des Kreisjugendamtes spricht sich für eine Förderung aus. Auch die Stadtjugendämter begrüßen dieses Angebot.

 

Die GRÜNE-Fraktion hat mit dem der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Anlage beigefügtem Schreiben vom 27.09.2013 die Beratung im Gesundheits- und Sozialausschuss beantragt. Aus Sicht der Verwaltung war jedoch wegen der Zielgruppe eine Beratung im Jugendhilfeausschuss geboten; wegen der Finanzierung ist eine Entscheidung des Kreisausschusses herbeizuführen.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 Jugendhilfeausschuss

 09.10.2013

 Kreisausschuss

 12.11.2013