Betreff
Fördermaßnahme „DigitalPakt NRW" an Schulen des Kreises Heinsberg
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 11.09.2019
Vorlage
0156/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Förderprojekts DigitalPakt NRW notwendigen Schritte auf Grundlage der vorgestellten Planung einzuleiten und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 


Mit dem DigitalPakt, einem Förderprogramm von Bund und Land, sollen die Schulen für die weitergehende EDV-begleitete Unterrichtsgestaltung und Schulorganisation fit gemacht werden. Die Antragsfrist für Bewilligungen aus dem für den jeweiligen Schulträger reservierten Förderbudget (Schulträgerbudget) endet am 31. Dezember 2021. Ab dem 01.01.2022 besteht die Möglichkeit, über die reservierten Beträge hinaus weitere Anträge zu stellen. Deren Genehmigung ist davon abhängig, dass noch nicht beantragtes Landesbudget vorhanden ist. Die gesamte Maßnahme endet am 31.12.2024.

Geplant sind Investitionen in IT-Infrastruktur, Präsentationstechnik und Endgeräte für alle Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg. Da die Janusz-Korczak-Schule erst 2019 erbaut wurde und bereits mit neuster IT ausgestattet ist, werden hier vermutlich keine Investitionen mehr erfolgen.

 

Die folgende IT-Infrastruktur ist förderfähig:

2.1 IT-Grundstruktur

- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulen

- schulisches WLAN

- zentrale IT-Dienste (Server, Softwareverteilung, Switche, Steuerungssoftware, etc.)

- Präsentationstechnik

 

2.2 Digitale Arbeitsgeräte

- insbesondere für die berufsbezogene Ausbildung

- schulgebundene Lehrerarbeitsplätze

- digitale Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D-Drucker, digitale Schalttafeln, CAD- und CNC-Technik

2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte

- Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones)

 

2.4 Regionale Maßnahmen

- Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Supportunterstützung

- Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen

 

Zwischen dem Kreis als Schulträger und den jeweiligen Schulleitungen der kreiseigenen Schulen besteht nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen Konsens, dass in einem ersten Schritt alle Schulen in Trägerschaft des Kreises eine aktuelle einheitliche IT-Infrastruktur erhalten sollen (Verkabelung, Switche, Server, WLAN). Ziel ist es, das bislang sehr heterogene Bild in Bezug auf die Basis-IT-Strukturen an den Schulen aufzulösen und in allen Schulen einen gemeinsamen Standard zu etablieren, um hierauf in Zukunft einheitlich aufsetzen zu können.

 

Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Fördersäule

Gewerk

Betrag

Stand

2.1

Netzwerk passiv

(Verkabelung)

1.062.843

Planung abgeschlossen, Antrag zur Prüfung am 20.05.2020 vorgelegt

2.1

Netzwerk aktiv

(Server, Switche etc.)

1.000.000

Schätzung, in Vorbereitung

2.1

WLAN

500.000

Schätzung, in Vorbereitung

2.1

Präsentation

300.000

Schätzung, in Vorbereitung

2.2

Digitale Geräte (PC's etc.)

300.000

Schätzung, in Vorbereitung

2.3

Mobile Endgeräte

300.000

Schätzung, in Vorbereitung

Summe

3.462.843

 

Für den DigitalPakt wurden die zustehenden Fördermittel als Einzahlung (3.118.560 €= 90 %) eingeplant und auf dieser Basis der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag ermittelt (3.465.067 €= 100 %). Die Differenz (346.507 € = 10%) ist der eingeplante Eigenanteil und steht im Haushaltsplan 2020 (Buchungsstelle I-0302-006) in den Jahren 2020 (70%) und 2021 (30%) zur Verfügung. Der Kreis Heinsberg muss für den Gesamtbetrag in Vorleistung treten.

 

In der Sitzung am 19.05.2020 wurde bereits der Schulausschuss im Rahmen eines Berichts der Verwaltung über den Stand der DigitalPakt-Umsetzung informiert.

 

Folgende Zeitplanung ist vorgesehen (Stand 08/2020, Schätzung):

 

Gewerk incl. Dienstleistung

Genehmigung durch BezReg

Vergabe

Umsetzung

Planung, Begleitung

Netzwerk passiv

08/2020

10/2020

12/2020 bis 10/2022

Netzwerk passiv

08/2020

12/2020

03/2021 bis 10/2022

Netzwerk aktiv und

WLAN

10/2020

12/2020

03/2021 bis 03/2023

Präsentation

12/2020

02/2021

03/2021 bis 10/2021

Digitale Geräte und mobile

Endgeräte

03/2021

05/2021

03/2021 bis 10/2022

 

Die Gewerke sind mit einzelnen Konzepten zu versehen, die jeweils von der Bezirksregierung genehmigt werden müssen. Eine pauschale Genehmigung der Gesamtmaßnahme sieht das Förderprogramm nicht vor.

 

Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der einzelnen Projektabschnitte sind diverse Fachvergaben durchzuführen. Angesichts der anstehenden Kommunalwahlen, der Neukonstituierung des Kreistages sowie der damit verbundenen personellen Neubesetzung von Kreisausschuss und Fachausschüssen ist der angepeilte Zeitplan allerdings bei wiederkehrender Beteiligung der politischen Gremien nicht zu realisieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich, der es ermöglicht, die notwendigen Vergabeverfahren zur Umsetzung der Konzepte in den kommenden Monaten durchzuführen.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass die Umsetzung des Digitalpakts sowie der weiteren EDV-Förderprogramme an den Schulen einen erheblichen Zusatzaufwand für die Stabsstelle Digitalisierung des Kreises Heinsberg mit sich bringen wird. Der personelle Aufwand einer Administration von Endgeräten sowie der EDV-Infrastruktur zur Nutzung dieser Geräte an Schulen beläuft sich auf 1 VZÄ je 300-400 Endgeräte (ohne Zuständigkeit für den sog. first-level-support). Aktuell werden ca. 1.200 Geräte an den kreiseigenen Schulen genutzt und von drei Kreismitarbeitern betreut. Allein in einer ersten Phase der Schuldigitalisierung (unter Berücksichtigung der nachfolgend erläuterten Förderprogramme „Sofortausstattung“ und „Endgeräte für Lehrkräfte“) wird sich die Endgerätezahl bis Ende des Jahres 2020 verdoppeln. Zusätzliche Stellen sind daher im Stellenplan 2021 einzuplanen. Zudem sind die Beschaffung und Budgetplanung bislang Schulaufgabe, sollen aber zukünftig aufgrund der immer komplexer werdenden Materie zentral vom Schulträger erbracht werden. Nach entsprechenden Studien ist hier eine weitere VZÄ je 2.000 Endgeräte einzuplanen.