RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 11.09.2019
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Förderprojekts
DigitalPakt NRW notwendigen Schritte auf Grundlage der vorgestellten Planung
einzuleiten und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.
Mit dem DigitalPakt, einem Förderprogramm von Bund und
Land, sollen die Schulen für die weitergehende EDV-begleitete Unterrichtsgestaltung
und Schulorganisation fit gemacht werden. Die Antragsfrist für Bewilligungen
aus dem für den jeweiligen Schulträger reservierten Förderbudget
(Schulträgerbudget) endet am 31. Dezember 2021. Ab dem 01.01.2022 besteht die
Möglichkeit, über die reservierten Beträge hinaus weitere Anträge zu stellen.
Deren Genehmigung ist davon abhängig, dass noch nicht beantragtes Landesbudget
vorhanden ist. Die gesamte Maßnahme endet am 31.12.2024.
Geplant sind Investitionen in IT-Infrastruktur, Präsentationstechnik
und Endgeräte für alle Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg. Da die
Janusz-Korczak-Schule erst 2019 erbaut wurde und bereits mit neuster IT
ausgestattet ist, werden hier vermutlich keine Investitionen mehr erfolgen.
Die folgende IT-Infrastruktur ist förderfähig:
2.1 IT-Grundstruktur
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulen
- schulisches WLAN
- zentrale IT-Dienste (Server,
Softwareverteilung, Switche, Steuerungssoftware, etc.)
- Präsentationstechnik
2.2 Digitale Arbeitsgeräte
- insbesondere
für die berufsbezogene Ausbildung
-
schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
- digitale
Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren, Platinen, Roboter, elektronische
Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D-Drucker, digitale Schalttafeln,
CAD- und CNC-Technik
2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte
- Laptops, Notebooks und
Tablets (keine Smartphones)
2.4 Regionale Maßnahmen
- Systeme,
Werkzeuge und Dienste zur Supportunterstützung
-
Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen
Zwischen dem Kreis als Schulträger und den jeweiligen
Schulleitungen der kreiseigenen Schulen besteht nach entsprechenden
Abstimmungsgesprächen Konsens, dass in einem ersten Schritt alle Schulen in
Trägerschaft des Kreises eine aktuelle einheitliche IT-Infrastruktur erhalten
sollen (Verkabelung, Switche, Server, WLAN). Ziel ist es, das bislang sehr
heterogene Bild in Bezug auf die Basis-IT-Strukturen an den Schulen aufzulösen
und in allen Schulen einen gemeinsamen Standard zu etablieren, um hierauf in
Zukunft einheitlich aufsetzen zu können.
Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung ist folgendes
Vorgehen vorgesehen:
Fördersäule |
Gewerk |
Betrag |
Stand |
2.1 |
Netzwerk passiv (Verkabelung) |
1.062.843 |
Planung abgeschlossen, Antrag zur Prüfung am
20.05.2020 vorgelegt |
2.1 |
Netzwerk aktiv (Server, Switche etc.) |
1.000.000 |
Schätzung, in Vorbereitung |
2.1 |
WLAN |
500.000 |
Schätzung, in Vorbereitung |
2.1 |
Präsentation |
300.000 |
Schätzung, in Vorbereitung |
2.2 |
Digitale Geräte (PC's etc.) |
300.000 |
Schätzung, in Vorbereitung |
2.3 |
Mobile Endgeräte |
300.000 |
Schätzung, in Vorbereitung |
Summe |
3.462.843 |
Für den DigitalPakt wurden die zustehenden
Fördermittel als Einzahlung (3.118.560 €= 90 %) eingeplant und auf dieser Basis
der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag ermittelt (3.465.067 €= 100 %).
Die Differenz (346.507 € = 10%) ist der eingeplante Eigenanteil und steht im
Haushaltsplan 2020 (Buchungsstelle I-0302-006) in den Jahren 2020 (70%) und
2021 (30%) zur Verfügung. Der Kreis Heinsberg muss für den Gesamtbetrag in
Vorleistung treten.
In der Sitzung am 19.05.2020 wurde bereits der
Schulausschuss im Rahmen eines Berichts der Verwaltung über den Stand der
DigitalPakt-Umsetzung informiert.
Folgende Zeitplanung ist vorgesehen (Stand 08/2020,
Schätzung):
Gewerk incl. Dienstleistung |
Genehmigung durch BezReg |
Vergabe |
Umsetzung |
Planung, Begleitung Netzwerk passiv |
08/2020 |
10/2020 |
12/2020 bis 10/2022 |
Netzwerk passiv |
08/2020 |
12/2020 |
03/2021 bis 10/2022 |
Netzwerk aktiv und WLAN |
10/2020 |
12/2020 |
03/2021 bis 03/2023 |
Präsentation |
12/2020 |
02/2021 |
03/2021 bis 10/2021 |
Digitale Geräte und mobile Endgeräte |
03/2021 |
05/2021 |
03/2021 bis 10/2022 |
Die Gewerke sind mit einzelnen Konzepten zu versehen, die jeweils von der Bezirksregierung genehmigt werden müssen. Eine pauschale Genehmigung der Gesamtmaßnahme sieht das Förderprogramm nicht vor.
Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der einzelnen Projektabschnitte sind diverse Fachvergaben durchzuführen. Angesichts der anstehenden Kommunalwahlen, der Neukonstituierung des Kreistages sowie der damit verbundenen personellen Neubesetzung von Kreisausschuss und Fachausschüssen ist der angepeilte Zeitplan allerdings bei wiederkehrender Beteiligung der politischen Gremien nicht zu realisieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich, der es ermöglicht, die notwendigen Vergabeverfahren zur Umsetzung der Konzepte in den kommenden Monaten durchzuführen.
Hinzuweisen ist darauf, dass
die Umsetzung des Digitalpakts sowie der weiteren EDV-Förderprogramme an den
Schulen einen erheblichen Zusatzaufwand für die Stabsstelle Digitalisierung des
Kreises Heinsberg mit sich bringen wird. Der personelle Aufwand einer Administration von Endgeräten sowie der
EDV-Infrastruktur zur Nutzung dieser Geräte an Schulen beläuft sich auf 1 VZÄ
je 300-400 Endgeräte (ohne Zuständigkeit für den sog. first-level-support).
Aktuell werden ca. 1.200 Geräte an den kreiseigenen Schulen genutzt und von
drei Kreismitarbeitern betreut. Allein in einer ersten Phase der Schuldigitalisierung
(unter Berücksichtigung der nachfolgend erläuterten Förderprogramme
„Sofortausstattung“ und „Endgeräte für Lehrkräfte“) wird sich die Endgerätezahl
bis Ende des Jahres 2020 verdoppeln. Zusätzliche Stellen sind daher im
Stellenplan 2021 einzuplanen. Zudem sind die Beschaffung und Budgetplanung
bislang Schulaufgabe, sollen aber zukünftig aufgrund der immer komplexer
werdenden Materie zentral vom Schulträger erbracht werden. Nach entsprechenden
Studien ist hier eine weitere VZÄ je 2.000 Endgeräte einzuplanen.