RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.07.2020
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Möglichkeit einer Ausstattung der Lehrkräfte mit
EDV-Endgeräten durch den Kreis als Schulträger unter anteiliger Finanzierung
über das Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte“ zur Kenntnis. Von einer
kurzfristigen Umsetzung wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den Schulen in Kreisträgerschaft die Möglichkeiten einer Umsetzung
und deren konkrete Ausgestaltung zu prüfen. Es ist zu vermeiden, dass
Fördermittel verfallen.
Am 28.07.2020 wurde die Richtlinie „Förderung von
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Ministeriums für Schule und Bildung
veröffentlicht.
Ziel der Förderung ist die Beschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme
von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür
erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte
erforderlichen Zubehörs.
Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von
mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der
Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem
Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich
Nebenausgaben).
Sachausgaben für die Wartung, den Support und den
Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht
förderfähig.
Das Land stellt 281.000,- €
für die Ausstattung der an Schulen des Kreises tätigen Lehrkräfte mit
Endgeräten zur Verfügung. Einen Eigenanteil des Schulträgers sieht das
Förderprogramm nicht vor. Bei einem Maximalbetrag von 500 €/Gerät könnten insgesamt mit diesen Mitteln ca. 562
Endgeräte beschafft werden. Die Mittel sind bis zum 31.
Dezember 2020 zu verausgaben.
Auch wenn das Förderprogramm
keinen Eigenanteil der Schulträger vorsieht sind mit der Beschaffung,
Administration, Einbindung der Geräte etc. erhebliche zusätzliche Kosten
verbunden. Diese ergeben sich u.a. daraus, dass eine gesamtsystemkonforme
Beschaffung zu einem Maximalbetrag von 500,- €/Gerät nicht realistisch möglich
erscheint. Zudem ergeben sich weitere Kosten aus dem Rollout, der Wartung und
dem Support, Lizenzen und einer Geräteversicherung. Nach den Berechnungen der
Verwaltung belaufen sich diese zusätzlichen, nicht von den Fördermitteln
gedeckten Kosten auf insgesamt ca. 450.000,- € (einmalig) und jährlich weitere
50.000,- €.
Anderes als das Sofortprogramm für Schülerinnen und Schüler sieht die
Förderrichtlinie zur Ausstattung der Lehrkräfte für die Schulträger die
Möglichkeit vor, dieses Programm auszuschlagen. Hintergrund ist die im
Vergleich zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler abweichende
Zuständigkeitsverteilung. Für die Lehrkräfte als Landesbedienstete ist primär
das Land als Dienstherr verantwortlich. Andere Gebietskörperschaften haben
daher bereits signalisiert, das Förderprogramm zunächst nicht umsetzen zu
wollen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, zunächst die weitere
landesweite Entwicklung in Bezug auf die Lehrerausstattung abzuwarten. Dies
gilt umso mehr, als der Landkreistag NRW mitgeteilt hat, das Land würde zurzeit
noch weitere Überlegungen hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an den laufenden
Kosten ab 2021 anstellen. Die Zeit soll vor allem aber auch genutzt werden, um
mit den Schulen zu klären, welche konkreten Anforderungen an die Geräte zu
stellen wären. Eine grundsätzliche Ablehnung des Förderprogramms ist hiermit
nicht verbunden.
Nach einer kurzen Diskussion in der Sitzung des Kreisausschusses schlägt
Landrat Pusch vor, den Satz „Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“
in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Anschließend erfolgt die Abstimmung
über den Beschlussvorschlag.