Betreff
Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte" an Schulen des Kreises Heinsberg
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.07.2020
Vorlage
0158/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt die Möglichkeit einer Ausstattung der Lehrkräfte mit EDV-Endgeräten durch den Kreis als Schulträger unter anteiliger Finanzierung über das Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte“ zur Kenntnis. Von einer kurzfristigen Umsetzung wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen in Kreisträgerschaft die Möglichkeiten einer Umsetzung und deren konkrete Ausgestaltung zu prüfen. Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.

 


Am 28.07.2020 wurde die Richtlinie „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“ des Ministeriums für Schule und Bildung veröffentlicht.

 

Ziel der Förderung ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs.

 

Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

 

Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

 

Das Land stellt 281.000,- € für die Ausstattung der an Schulen des Kreises tätigen Lehrkräfte mit Endgeräten zur Verfügung. Einen Eigenanteil des Schulträgers sieht das Förderprogramm nicht vor. Bei einem Maximalbetrag von 500 €/Gerät könnten insgesamt mit diesen Mitteln ca. 562 Endgeräte beschafft werden. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2020 zu verausgaben.

 

Auch wenn das Förderprogramm keinen Eigenanteil der Schulträger vorsieht sind mit der Beschaffung, Administration, Einbindung der Geräte etc. erhebliche zusätzliche Kosten verbunden. Diese ergeben sich u.a. daraus, dass eine gesamtsystemkonforme Beschaffung zu einem Maximalbetrag von 500,- €/Gerät nicht realistisch möglich erscheint. Zudem ergeben sich weitere Kosten aus dem Rollout, der Wartung und dem Support, Lizenzen und einer Geräteversicherung. Nach den Berechnungen der Verwaltung belaufen sich diese zusätzlichen, nicht von den Fördermitteln gedeckten Kosten auf insgesamt ca. 450.000,- € (einmalig) und jährlich weitere 50.000,- €.

 

Anderes als das Sofortprogramm für Schülerinnen und Schüler sieht die Förderrichtlinie zur Ausstattung der Lehrkräfte für die Schulträger die Möglichkeit vor, dieses Programm auszuschlagen. Hintergrund ist die im Vergleich zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler abweichende Zuständigkeitsverteilung. Für die Lehrkräfte als Landesbedienstete ist primär das Land als Dienstherr verantwortlich. Andere Gebietskörperschaften haben daher bereits signalisiert, das Förderprogramm zunächst nicht umsetzen zu wollen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, zunächst die weitere landesweite Entwicklung in Bezug auf die Lehrerausstattung abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als der Landkreistag NRW mitgeteilt hat, das Land würde zurzeit noch weitere Überlegungen hinsichtlich einer Kostenbeteiligung an den laufenden Kosten ab 2021 anstellen. Die Zeit soll vor allem aber auch genutzt werden, um mit den Schulen zu klären, welche konkreten Anforderungen an die Geräte zu stellen wären. Eine grundsätzliche Ablehnung des Förderprogramms ist hiermit nicht verbunden.

 

Nach einer kurzen Diskussion in der Sitzung des Kreisausschusses schlägt Landrat Pusch vor, den Satz „Es ist zu vermeiden, dass Fördermittel verfallen.“ in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.