Betreff
Fortsetzung der aus Landesmitteln finanzierten Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen
Vorlage
0163/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.)    Der Kreis Heinsberg stellt für 2021 und 2022 Kreismittel zur Finanzierung für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung.

 

Soweit die Möglichkeit der Beantragung einer Landesförderung besteht, wird der Kreis hiervon vorrangig Gebrauch machen und lediglich den auf ihn entfallenden kommunalen Anteil ergänzen.

 

      2.)    Im Falle der Fortsetzung der Landesförderung wird der Kreis Heinsberg – soweit erforderlich – für die bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tätigen Schulsozialarbeiter*innen die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel auch für die Jahre 2021 und 2022 beantragen.

 

 


Historie

Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen stellt der Haushaltsgesetzgeber seit dem Jahr 2015 jeweils 47,701 Mio. EUR für die nordrhein-westfälischen Kommunen bereit. Das Landesprogramm war ursprünglich bis Ende 2017 vorgesehen und wurde erst für das Jahr 2018 und dann bis Ende 2020 verlängert. Ziel und Zweck des Landesprogrammes haben sich seit der Einführung im Jahr 2015 im Wesentlichen nicht geändert.

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land NRW wurde im gleichen finanziellen Umfang wie in den Jahren 2015 bis 2018 auch für die Jahre 2019 und 2020 weitergeführt.

 

Die Schulsozialarbeit wird zu 60 % aus Landesmitteln und zu 40 % aus Kreismitteln finanziert. Für das Gebiet des Kreises Heinsberg hat das Land NRW bisher pro Jahr max. 576.846,89 € bereitgestellt.

 

Die Kreisanteile wurden jährlich wie folgt bereitgestellt:

 

2015:       89.265,00         

2016:     175.284,00         

2017:     157.755,60

2018:     111.175,50

2019:     166.357,50         

2020:     175.284,00

 

Die Fortsetzung der Förderung der Schulsozialarbeit über das Jahr 2020 hinaus war zuletzt über einen längeren Zeitraum hinweg völlig unklar, weshalb seitens der Verwaltung in Überlegungen eingetreten werden musste, ob die kreiseigenen Schulsozialarbeiter*innen notfalls auch allein aus Kreismitteln weiterfinanziert werden sollen. Deren befristete Verträge laufen zum Ende des Jahres 2020 aus.


Diese Situation beruht vor allem darauf, dass sich mit dem Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ zum 01.07.2019 eine neue rechtliche Sachlage ergeben hat. Das führt u. a. dazu, dass bisherige Kernaufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht mehr aus den Mitteln für die Schulsozialarbeit finanziert werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde daraufhin in den laufenden Haushaltsberatungen auf Landesebene für den Haushalt 2021 geprüft, wie die verschiedenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe so zusammengeführt werden können, dass eine bessere, dauerhafte und effizientere Fortführung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen erreicht wird.

 

Im Rahmen eines hier vorliegenden Berichtes für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW vom 10.06.2020 teilte Minister Laumann noch mit, dass das Land die Schaffung von möglichst verlässlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeiter*innen anstrebe. Eine „zeitnahe und dauerhafte Lösung“ wurde angekündigt.

 

Aus einer Presseerklärung der Landesregierung vom 26.08.2020 ergibt sich inzwischen der veröffentlichte grundsätzliche Wille des Landes zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit. Verlässliche und genaue Regelungen hierzu sind der Verwaltung jedoch nach wie vor nicht bekannt.

 

Maßnahmen des Kreises

 

Der Kreistag hat für Zeiten bis zum 31.12.2020 Kreismittel zur Finanzierung des 40%igen kommunalen Anteils für die befristet eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen an kreiseigenen Schulen zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um die folgenden Stellen:

 

-          1,00-Stelle beim Berufskolleg Erkelenz,

-          1,00-Stelle beim Berufskolleg Wirtschaft,

-          0,75-Stelle beim Kreisgymnasium Heinsberg,

-          0,75-Stelle beim Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik in Geilenkirchen (derzeit ist die Stelle nur zu einem Anteil von 0,50 besetzt).

-          1,00-Stelle bei der Janusz-Korczak-Schule (Schulsozialarbeiterin ist bei der Caritas angestellt)

 

Da es bisher keine verlässlichen Angaben des Landes zur Fortführung der Mittel für die Schulsozialarbeit gab und auch der Kreistag noch keinen Beschluss über die Weiterführung der Schulsozialarbeit gefasst hat, wurden die Beschäftigungsverhältnisse der Betroffenen bisher auch noch nicht verlängert.

 

Eine Fortführung der Schulsozialarbeit wird auch seitens der Verwaltung weiter angestrebt. Die betroffenen kreiseigenen Schulen weisen im Rahmen einer seitens der Verwaltung getätigten Abfrage ausdrücklich auf die Bedeutung der Schulsozialarbeit für den erfolgreichen Ablauf des Schulbetriebs und das Erreichen der Ziele der Schülerinnen und Schüler hin.

 

Um Planungssicherheit für die betroffenen Schulsozialarbeiter*innen zu gewährleisten und das Auslaufen der Verträge bzw. Kündigungen zu verhindern, erscheint es sachgerecht, eine grundlegende Entscheidung über die Fortführung der Schulsozialarbeit zu treffen. Der Beschlussvorschlag umfasst notfalls auch eine vollständige Finanzierung seitens des Kreises, was jedoch allein dem Umstand geschuldet ist, dass derzeit genauere Rahmenbedingungen hier nicht bekannt sind.

 

Aufgrund der bestehenden zeitlichen Dringlichkeit im Hinblick auf die befristeten Arbeitsverhältnisse kann die bisherige Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss, Kreisausschuss und Kreistag nicht eingehalten werden. Andernfalls könnte der Kreistag erst am 03.11.2020 oder am 24.11.2020 beteiligt werden. Und auch dann wäre eine Beteiligung des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses nicht möglich.

 

Maßnahmen der Städte und Gemeinden

Auch in den Schulen der Kommunen sind Schulsozialarbeiter*innen tätig. Da die Fördermittel bisher nur über die Kreise und kreisfreien Städte beantragt werden konnten, wurden in der Vergangenheit ebenfalls die entsprechenden Beschlüsse durch den Kreistag gefasst.

Für 2019 und 2020 wurden bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Rahmen der Landesförderung Schulsozialarbeiter/innen wie folgt eingesetzt werden:

                                                                                                                                                                                           

Stadt Erkelenz                                                                                    4 Personen                   3,0 Stellen

Gesamtschulzweckverband Gangelt-Selfkant                      1 Person                        1,0 Stelle

Stadt Heinsberg                                                                                 2 Personen                   2,0 Stellen

Stadt Hückelhoven                                                                           4 Personen                   2,0 Stellen

Stadt Übach-Palenberg                                                                  2 Personen                   1,0 Stellen

Gemeinde Waldfeucht                                                                   1 Person                        0,26 Stelle

Stadt Wassenberg                                                                            1 Person                        0,5 Stelle

Stadt Wegberg                                                                                   1 Person                        1,0 Stelle

Gesamt                                                                                                                                         10,76 Stellen

 

In der Vergangenheit erfolgte die Weiterleitung der Zuwendungen für die vorgenannten Stellen über Weiterleitungsverträge nach dem von der Bezirksregierung vorgegebenen Muster.

 

Sollte die bisherige Verfahrensweise beibehalten werden, müsste der Kreis auch hier die entsprechenden Fördermittel für die Kommunen beantragen.

 

Um den betroffenen Schulsozialarbeiter*innen eine gewisse Planungssicherheit zu bieten, sollte die Finanzierung wiederum für die nächsten zwei Jahre sichergestellt sein.