Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Übermittags- und Nachmittagsbetreuung der
Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg wird der bis dato gewährte Zuschuss
in Höhe von maximal 2.000,00 € auf maximal 4.000,00 € erhöht und zweckgebunden
für die Mittagsverpflegung der Schüler/innen je hälftig der Primar- und
Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich in die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 eingebracht.
Die
Janusz-Korczak-Schule, Förderschule des Kreises Heinsberg mit dem
Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, stellt seit dem
Schuljahr 2007/2008 für Schüler/innen der Sekundarstufe I in den
Nachmittagsstunden außerhalb des Unterrichts Betreuungsangebote bereit. Seit
diesem Schuljahr (2020/2021) kann die Janusz-Korczak Schule zudem Schülerinnen
und Schülern der Primarstufe ebenfalls Angebote außerhalb des Unterrichts im
Übermittagsbereich in einer parallelen Gruppe anbieten.
Die Maßnahmen
werden aus Mitteln der Landesprogramme „Geld oder Stelle“ und „13+“ gefördert.
Gegenstand dieser Förderungen sind Personalmaßnahmen zur pädagogischen
Betreuung und Aufsicht in der Übermittagsbetreuung der Schüler/innen der
Primar- und Sekundarstufe. Träger der Betreuungsmaßnahmen an der
Janusz-Korczak-Schule ist der „Verein zur Betreuung von Kindern der Schulen der
Region Heinsberg e.V.“, der im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem
Kreis Heinsberg als Schulträger, der Janusz-Korczak-Schule und dem
Betreuungsverein mit der Durchführung der Maßnahmen betraut ist.
Im Rahmen der
Übermittagsbetreuung werden zwei Gruppen (je eine für die Primar- und Sekundarstufenschüler/innen) von
jeweils maximal acht Schülerinnen und Schülern in den Räumen der
Janusz-Korczak-Schule an vier Tagen in der Woche betreut. Hierbei erhalten alle
Schülerinnen und Schüler ein Mittagessen aus der Kantine des Kreishauses.
Im Rahmen der
Übermittagsbetreuung hat der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule in den
vergangenen Jahren jeweils einen Zuschuss von 2.000,00 € zweckgebunden für die
Mittagsverpflegung durch den Kreis erhalten. Dieser Zuschuss wurde eingesetzt,
um acht Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe eine Mahlzeit nach
Unterrichtschluss in der Schule zu ermöglichen. Viele Schüler/innen der Janusz-Korczak-Schule hätten, so die
Schulleitung, ohne einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung keinen Zugang zu einem
Mittagessen, da Eltern und Erziehungsberechtigte oft die Kosten nicht
aufbringen könnten, vielfach aber auch nicht wollten. Dies führe zum Teil zu
einer massiven Benachteiligung der Schüler/innen, da sie im Gegensatz zu
anderen Schülerinnen und Schülern keinen Zugang zu einem Mittagessen erhielten,
auch wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten finanziell theoretisch in der
Lage wären, dieses zu finanzieren.
Zudem führe aus
pädagogischer Perspektive ein Mittagessen, welches die Schüler/innen im Rahmen
der Betreuung in der Schule erhalten, zu einer deutlich höheren Akzeptanz,
Bindung und Identifikation zur Einrichtung Schule. Dies zeige auch der seit der
Einrichtung der Übermittagsbetreuung hohe Wunsch zur Teilnahme, den die Janusz-Korczak-Schule
in den letzten Jahren, aber auch seit diesem Schuljahr mit der Einrichtung der
Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe aufgrund der
Kapazitäten nicht vollständig erfüllen könne.
Durch ein Mittagessen in der Übermittagsbetreuung und der damit
verbundenen Erfüllung von Grundbedürfnissen sei zudem davon auszugehen, dass
eine anschließende Arbeit in der Bearbeitung und Betreuung der Hausaufgaben
deutlich besser verlaufe und der Lernerfolg potenziell ein deutlich größerer
sei.
Da die
Janusz-Korczak-Schule seit diesem Schuljahr die Möglichkeit hat, auch acht
Schüler/innen der Primarstufe über die Mittagszeit hinaus zu betreuen und
diesen Schülerinnen und Schülern, ebenso wie den acht
Sekundarstufenschülerinnen/-schülern, ein Mittagessen zur Verfügung stellen
möchte, bittet die Schulleitung um eine Erhöhung des zweckgebundenen Zuschusses
zur Mittagsverpflegung von 2.000,00 € auf 4.000,00 € an den Förderverein. Diese
Erhöhung beruht auf der verdoppelten Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die
seit diesem Schuljahr die Möglichkeit haben, an der Übermittagsbetreuung
teilzunehmen.
Bei einer Kalkulation von aktuell 3,00 € pro Mittagessen für eine Schülerin oder einen Schüler, die/der im Schuljahr 160 Tage an der Übermittagsbetreuung teilnimmt (4 Tage pro Woche x 40 Wochen), entstehen für 16 Schüler/innen Kosten in Höhe von 7.680,00 € im Jahr. Durch eine Erhöhung des zweckgebundenen Zuschusses auf 4.000,00 € könne nach den Ausführungen der Schulleitung ein erheblicher Teil der Kosten gedeckt werden. Die übrigen Kosten könnten zum einen durch Schüler/innen gedeckt werden, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezögen, zum anderen könnten kleinere Kosten durch den Förderverein selbst gedeckt werden, sodass eine Verpflegung in der Übermittagsbetreuung über das gesamte Schuljahr für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gewährleistet wäre.