Betreff
Amtseinführung und Vereidigung des Landrates
Vorlage
0182/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Gemäß §§ 44 und 46 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) und § 119 in Verbindung mit § 46 Landesbeamtengesetz wird der Landrat durch den Altersvorsitzenden in sein Amt eingeführt und vereidigt. Altersvorsitzender ist das im Jahr 1946 geborene Kreistagsmitglied Friedhelm Thelen.

 

Nach der Amtseinführung und Vereidigung wird Landrat Pusch die Sitzungsleitung übernehmen.