Betreff
Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen
Vorlage
0188/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bildung und Zusammensetzung der v. g. Ausschüsse für die Wahlperiode 2020 bis 2025 wird zugestimmt. 


Neben den in der Kreisordnung NRW sowie in Spezialgesetzen und Satzungen genannten Ausschüssen (Kreisausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Kreispolizeibeirat, Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule) kann der Kreistag gem. § 8 der Hauptsatzung Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses bilden.

 

In der Wahlperiode 2014/2020 hat der Kreistag Ausschüsse gebildet, die zuletzt folgende Bezeichnungen hatten:

 

- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen

- Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

- Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel

- Bauausschuss

- Finanzausschuss

- Schulausschuss

 

Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Kreis-polizeibeirates und des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sind durch spezielle Re-gelungen bestimmt. Bei den übrigen Ausschüssen hat der Kreistag die Zahl der Ausschuss-mitglieder zu Beginn der Wahlperiode festzusetzen. Nachfolgend sind die Ausschüsse aufgeführt, bei denen diese Festsetzung zu treffen ist (bisher jeweils 15 stimmberechtigte Mitglieder):

 

- Wahlprüfungsausschuss

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen (in der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Ausschuss neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern 6 beratende Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Wohlfahrtspflege an)

- Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

- Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel

- Bauausschuss

- Finanzausschuss

- Schulausschuss (in der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Ausschuss neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz jeweils ein Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sowie die Leiter/innen der kreiseigenen Schulen als beratende Mitglieder an)

Es wird vorgeschlagen, die v. g. Ausschüsse in der dargestellten Zusammensetzung auch in der Wahlperiode 2020 bis 2025 zu bilden.