Betreff
Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschuss
Vorlage
0190/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag


 


Gemäß § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW und § 66 der Kommunalwahlordnung NRW bestellt der neue gewählte Kreistag unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss, der die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorprüft.

 

Für die Wahl der Ausschussmitglieder gelten die Grundsätze der Verhältniswahl nach § 35 Abs. 3 KrO NRW (s. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 6). Zur Zahl der Ausschussmitglieder und zum Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses wird auf die Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 verwiesen. Hierbei sind die entsprechenden Beschlüsse zu den beiden vorgenannten Tagesordnungspunkten maßgeblich.

 

Wählbar sind Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger, wobei die Zahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder gem. § 41 Abs. 5 KrO nicht erreichen darf. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen.

 

Die Sitzung des Wahlprüfungsausschuss ist für Dienstag, den 24.11.2020, 17:30 Uhr vorgesehen.