Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 2.250.319,09 € wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in
Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung
des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Das Haushaltsjahr 2019 weist in der Ergebnisrechnung einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.250.319,09 € aus. In der Haushaltsplanung 2019
wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 1.977.831,79 € ausgewiesen, so dass sich
eine Verbesserung in Höhe von 4.228.150,88 € ergibt. Somit ist der Haushalt im
Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können
Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages
zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3
Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Demnach gilt
folgende Berechnung:
Eigenkapital
zum 31.12.2019 |
71.880.095,15 € |
davon: Allgemeine Rücklage |
44.576.086,13 € |
davon: Ausgleichsrücklage |
25.053.689,93 € |
davon: Jahresüberschuss |
2.250.319,09 € |
3 % der Bilanzsumme des
Kreises Heinsberg i.H.v. 412.264.034,54 € |
12.367.921,04 € |
Jahresüberschuss
2019 |
2.250.319,09 € |
davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage |
2.250.319,09 € |
davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage |
-
€ |
neue Ausgleichsrücklage
zum 01.01.2020 |
27.304.009,02 € |
neue Allgemeine Rücklage
zum 01.01.2020 |
44.576.086,13 € |
Eigenkapital
zum 01.01.2020 |
71.880.095,15 € |