Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses 2019
Vorlage
0198/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 2.250.319,09 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 


Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2019 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.250.319,09 € aus. In der Haushaltsplanung 2019 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 1.977.831,79 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 4.228.150,88 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Demnach gilt folgende Berechnung:

 

Eigenkapital zum 31.12.2019

 71.880.095,15 €

   davon: Allgemeine Rücklage

 44.576.086,13 €

   davon: Ausgleichsrücklage

 25.053.689,93 €

   davon: Jahresüberschuss

 2.250.319,09 €

3 % der Bilanzsumme des Kreises Heinsberg i.H.v. 412.264.034,54 €

12.367.921,04 €

Jahresüberschuss 2019

2.250.319,09 €

   davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage

 2.250.319,09 €

   davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

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neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2020

 27.304.009,02 €

neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2020

 44.576.086,13 €

Eigenkapital zum 01.01.2020

71.880.095,15 €