Betreff
Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2019
Vorlage
0199/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.)                Der Kreistag des Kreises Heinsberg stellt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2019 mit der Bilanzsumme von 412.264.035 € fest.

 

2.)                Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW dem Landrat für den Jahresabschluss des Kreises zum 31.12.2019 vorbehaltlos Entlastung.

 


Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln. Dabei ist er zu erläutern.

 

Den mit Datum vom 29.09.2020 vom Kreiskämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses hat der Kreistag am 05.10.2020 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis genommen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zugeleitet. Der Kreistag hat die Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 03.11.2020 genehmigt.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht und bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. § 102 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 13.05.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Beauftragung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zugestimmt.

 

Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

 

 

 

2

 

 

 

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch weitergehende Prüfungen bezogen auf die laufende Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung, des Vergabewesens und die Prüfung der Gebührenhaushalte durch das Rechnungsprüfungsamt ergänzt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kreises Heinsberg für das Jahr 2019 gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW geprüft und den Prüfungsbericht der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH als Stellungnahme gegenüber dem Kreistag übernommen.