Beschlussvorschlag:
Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt.
Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) hat der Polizeibeirat bei einer Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder. Nach § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Beratende Mitglieder gemäß § 41 Abs. 3 S. 7 KrO können nicht bestellt werden.
Es wird vorgeschlagen, die Vertretungsregelung für Ausschüsse gem. § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung auch auf den Kreispolizeibeirat anzuwenden.
Gem. § 18 Abs. 1 POG NRW wählt der Polizeibeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Folgende Vorschläge zur Besetzung des Kreispolizeibeirates liegen vor:
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter/in |
CDU |
Wilms, Achim |
Reichling, Daniel |
Gassen, Guido |
Holländer, Marcell |
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Cassel, Thomas |
Stelten, Anna |
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Vergossen, Heinz Theo |
Eßer, Herbert |
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Sonntag, Ullrich |
Jansen, Franz-Michael |
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Dahlmanns, Erwin |
Thelen, Friedhelm |
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SPD |
Bonitz, Karin |
Moll, Dietmar |
Röhrich, Karl-Heinz |
Peters, Willi |
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GRÜNE |
Tillmanns, Sofia |
van den Dolder, Jörg |
Horst, Ulrich |
Schwinkendorf, Jutta |
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FDP |
Stolz, David |
Koch, Holger |