Betreff
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz
Vorlage
0211/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. 


Gemäß § 4 der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband besteht die Verbandsversammlung aus 25 Vertretern, wovon der Kreis Heinsberg 20 Vertreter und Stellvertreter entsendet. Der Landrat des Kreises Heinsberg oder der von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte des Kreises Heinsberg wird für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages zum Mitglied der Verbandsversammlung bestellt. Die weiteren Mitglieder und Stellvertreter werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestellt.

 

Nach § 5 der Satzung dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:

 

a)        Dienstkräfte der Sparkasse

 

b)        Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.

 

c)         Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG,

 

d)        Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien,

 

e)        Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.


 

Tritt einer der v. g. Ausschlussgründe während der Amtsdauer ein, oder wird ein bereits zum Zeitpunkt der Wahl vorliegender Ausschlussgrund erst während der Amtszeit bekannt, so scheidet das Mitglied aus der Verbandsversammlung aus.

 

Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen unterbreitet:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

Allgemeiner Vertreter

Schneider, Philipp

Fraktion

 

CDU

Sonnenschein, Frank

Schulze, Dirk

Dr. Schiefer, Roland

Maibaum, Franz

Jansen, Thomas

Dr. Schmitz, Ferdinand

Holländer, Marcell

Dr. Leonards-Schippers,

Christiane

Stelten, Anna

Baltes, Bastian

Schmitz, Josef

Vergossen, Heinz Theo

Kuck, Joey

Dahlmanns, Erwin

Thelen, Friedhelm

Sonntag, Ullrich

Kleinjans, Heinz-Gerd

Jansen, Franz-Michael

Thelen, Josef

Lux, Monika

SPD

Bonitz, Karin

Spinrath, Norbert

Derichs, Ralf

Moll, Dietmar

Röhrich, Karl-Heinz

Peters, Willi

GRÜNE

Dr. Grübener, Sabrina

Dr. Seidl, Ruth

Tillmanns, Sofia

Dederichs, Hans-Josef

Horst, Ulrich

Quirmbach, Guido

FDP

Lenzen, Stefan

Dr. Wagner, Klaus

AfD

Spenrath, Jürgen

Tabakman, Igor

FW

Frings, Heinz-Josef

Schreinemacher, Walter Leo