Beschlussvorschlag:
Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt.
Gemäß § 4 der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband besteht die Verbandsversammlung aus 25 Vertretern, wovon der Kreis Heinsberg 20 Vertreter und Stellvertreter entsendet. Der Landrat des Kreises Heinsberg oder der von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte des Kreises Heinsberg wird für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages zum Mitglied der Verbandsversammlung bestellt. Die weiteren Mitglieder und Stellvertreter werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestellt.
Nach § 5 der Satzung dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:
a) Dienstkräfte der Sparkasse
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.
c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG,
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien,
e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Tritt einer der v. g. Ausschlussgründe während der Amtsdauer ein, oder wird ein bereits zum Zeitpunkt der Wahl vorliegender Ausschlussgrund erst während der Amtszeit bekannt, so scheidet das Mitglied aus der Verbandsversammlung aus.
Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen unterbreitet:
|
Mitglied |
Stellvertreter/in |
Verwaltung |
Landrat Pusch, Stephan |
Allgemeiner Vertreter Schneider, Philipp |
Fraktion |
|
|
CDU |
Sonnenschein, Frank |
Schulze, Dirk |
Dr. Schiefer, Roland |
Maibaum, Franz |
|
Jansen, Thomas |
Dr. Schmitz, Ferdinand |
|
Holländer, Marcell |
Dr. Leonards-Schippers, Christiane |
|
Stelten, Anna |
Baltes, Bastian |
|
Schmitz, Josef |
Vergossen, Heinz Theo |
|
Kuck, Joey |
Dahlmanns, Erwin |
|
Thelen, Friedhelm |
Sonntag, Ullrich |
|
Kleinjans, Heinz-Gerd |
Jansen, Franz-Michael |
|
Thelen, Josef |
Lux, Monika |
|
SPD |
Bonitz, Karin |
Spinrath, Norbert |
Derichs, Ralf |
Moll, Dietmar |
|
Röhrich, Karl-Heinz |
Peters, Willi |
|
GRÜNE |
Dr. Grübener, Sabrina |
Dr. Seidl, Ruth |
Tillmanns, Sofia |
Dederichs, Hans-Josef |
|
Horst, Ulrich |
Quirmbach, Guido |
|
FDP |
Lenzen, Stefan |
Dr. Wagner, Klaus |
AfD |
Spenrath, Jürgen |
Tabakman, Igor |
FW |
Frings, Heinz-Josef |
Schreinemacher, Walter Leo |