Betreff
Empfehlung für den Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Vorlage
0213/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. 


Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die Mitglieder des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Kreistages durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer ihres Amtes, längstens für die Dauer der kommunalen Wahlperiode, gewählt. Ständige Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Landrat als dessen Vorsitzender und der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung als stellvertretender Vorsitzender.

 

Der Kreistag hat der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag mit 6 Kreistagsabgeordneten zu unterbreiten. Die Benennung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

(geborenes Mitglied)

Allgemeiner Vertreter

Schneider, Philipp

Fraktion

 

CDU

Cassel, Thomas

Jansen, Thomas

Baltes, Bastian

Kuck, Joey

Jansen, Franz-Michael

Jabusch-Pergens, Stephanie

SPD

Spinrath, Norbert

Röhrich, Karl-Heinz

GRÜNE

Quirmbach, Guido

Tillmanns, Sofia

FDP

Stolz, David

Lenzen, Stefan