Betreff
Empfehlung für den Aufsichtsrat der NEW AG
Vorlage
0216/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Dem Besetzungsvorschlag wird zugestimmt. 


Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der NEW AG besteht der Aufsichtsrat der NEW AG ab dem 01.01.2015 aus 15 Mitgliedern. Jeweils fünf Mitglieder werden von der Hauptversammlung auf Vorschlag der NEW Kommunalholding GmbH und der Innogy SE gewählt, fünf Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter. Dabei kann die Stadt Mönchengladbach/die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH drei Mitglieder, die Stadt Viersen und der Kreis Heinsberg als Mehrheitsgesellschafter der KWH je ein Mitglied bestimmen, die von der NEW Kommunalholding der Hauptversammlung der NEW AG vorschlagen werden.

 

Ein Vertreter ist nicht zu wählen.

 

Folgender Vorschlag liegt vor:

 

Mitglied

CDU-Fraktion

Landrat Pusch, Stephan