Betreff
Empfehlung für den Regionalbeirat der NEW AG
Vorlage
0217/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Beschlussvorschlag:
Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt.
Nach § 15 der Satzung der NEW AG wird zur Beratung des Vorstands in Fragen der Unternehmens- und Energiepolitik von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats ein Regionalbeirat gewählt, der sich aus Vertretern der Kommunen und Kreise der Netzmarktgebiete des NEW-Konzerns zusammensetzt.
Der Kreis hat gemäß § 6 Abs. 8 des Konsortialvertrages zwei Vertreter zu benennen. Der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises müssen dazuzählen. Stellvertreter werden nicht gewählt.
Folgende Vorschläge liegen vor:
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Mitglied |
Verwaltung |
Landrat Pusch, Stephan |
Fraktion |
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CDU |
Schlößer, Harald |