Betreff
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Vorlage
0221/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. 


Gem. § 5 der Zweckverbandssatzung hat der Kreistag 5 Vertreter, darunter den Landrat oder eine/n Kreisbedienstete/n, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

 

Die Rotationsvereinbarung vom 31.05.1994 sowie ergänzende Beschlüsse bzgl. des Vorschlagsrechts für den Vorsitz des Aufsichtsrates, den Verbandsvorsteher und den Vorsitz in der Verbandsversammlung sehen folgende Besetzung vor:

 

Vorsitz Aufsichtsrat                                       Kreis Düren

1. Stellvertreter                                              StädteRegion Aachen

2. Stellvertreter                                              Kreis Heinsberg

 

Verbandsvorsteher                                       StädteRegion Aachen

1. Stellvertreter                                              Kreis Heinsberg (Landrat Pusch, Stephan)

2. Stellvertreter                                              Stadt Aachen

 

Vorsitz Verbandsversammlung                Kreis Heinsberg

1. Stellvertreter                                              Stadt Aachen

2. Stellvertreter                                              Kreis Düren

 

Bei der Neubesetzung der Entscheidungsgremien des AVV ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen, wonach beim Verfahren zur Vergabe eines Verkehrsvertrags insbes. bei der Vergabeentscheidung keine Personen beteiligt sein dürfen, die gleichzeitig eine Funktion in einem Verkehrsunternehmen wahrnehmen, welches von der Entscheidung betroffen oder sogar begünstigt wird, da sie ansonsten als befangen gelten. Doppelmandate oder Voreingenommenheitsvermutungen sind zu vermeiden.

 

Sollte ein Mitglied in die Verbandsversammlung bestellt werden, für das eine Befangenheit in bestimmten Sachverhalten gegeben ist, sollte ein Vertreter benannt werden, bei dem die Unbefangenheit sichergestellt ist, damit dieser ggf. an entsprechenden vergaberelevanten Beratungen teilnehmen kann.


Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Dez. Lind, Reinhold

Dez. Schmitz, Michael

Fraktion

 

CDU

Eßer, Herbert (Vorsitzender)

Schmitz, Josef

Rütten, Wilhelm

Jansen, Franz-Michael

SPD

Derichs, Ralf

Peters, Willi

GRÜNE

Horst, Ulrich

van den Dolder, Jörg

 

 

Die Wahl der neuen Mitglieder wird zum 01.12.2020 wirksam.

 

In der Satzung des Zweckverbandes AVV ist nicht verankert, dass die in die AVV-Verbandsversammlung entsandten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder betr. der Entsendung in die NVR-Verbandsversammlung, die NVR-Ausschüsse und den NVR-Aufsichtsrat formal an Vorgaben des Kreistages gebunden sind. Vor diesem Hintergrund sollten nach Auffassung der AVV GmbH keine Empfehlungen zur Entsendung von Vertretern von der AVV-Verbandsversammlung in die NVR-Verbandsversammlung sowie aus der NVR-Verbandsversammlung in die übrigen Gremien der NVR GmbH vom Kreistag beschlossen werden, um eine möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der Entsendung in die NVR-Gremien gewährleisten zu können.