Betreff
Empfehlung für den Aufsichtsrat der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
Vorlage
0222/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Besetzungsvorschlägen wird zugestimmt. 


Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung des Zweckverbandes AVV wählt die Verbandsversammlung die in den Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft zu entsendenden Vertreter des Zweckverbandes und deren Stellvertreter unter Beachtung des Vorschlags des jeweiligen Mitglieds.

 

Nach § 21 des Gesellschaftsvertrages der AVV GmbH bestellt der Zweckverband je Verbandsmitglied 3 stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter. Der Kreistag hat hierzu ein Vorschlagsrecht. Der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r müssen dazugehören.

 

Auf Wunsch eines Verbandsmitglieds bestellt er ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitgliedes angehört und über besondere Sachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Zu entsenden ist insoweit der Geschäftsführer der west, Herr Udo Winkens (Vertreter Herr Daniel Lenzen).

 

Bezüglich der Vermeidung von Befangenheitssituationen wird auf die Ausführungen zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV verwiesen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

Allgemeiner Vertreter

Schneider, Philipp

Fraktion

 

CDU

Eßer, Herbert
(2. stv. Vorsitzender)

Rütten, Wilhelm

GRÜNE

Horst, Ulrich

van den Dolder, Jörg

west

Winkens, Udo

Lenzen, Daniel

 

Die Wahl der neuen Mitglieder wird zum 01.12.2020 wirksam.