Betreff
Vorstellung des Masterplans "Heidenaturpark" im Bereich der Teverener Heide, Brunssummerheide und Rodebach-Roode Beek
Vorlage
0220/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den Masterplan zustimmend zur Kenntnis.

 


Zwischen den niederländischen und deutschen Kommunen Onderbanken, Brunssum, Landgraaf, Gangelt, Übach-Palenberg und Geilenkirchen liegt der so genannte „Heidenaturpark“, bestehend aus den Gebieten Rodebach-Roode Beek (750 ha), Teverener Heide (450 ha) und Brunssummerheide (600 ha), zusammen 1.800 ha groß. Diese drei Natur- und Erholungsgebiete grenzen teilweise an die Kommunen Heerlen und Selfkant. Bereits in den vergangenen Jahren, so unter anderem im Rahmen der EuRegionalen 2008, wurden in diesen Gebieten eine Vielzahl an Maßnahmen der Naturentwicklung sowie Besucherlenkung und -information durchgeführt. Die Naturentwicklungs- und Pflegemaßnahmen haben nachweislich zu einer Stärkung der Artenvielfalt und zu einem erhöhten Erlebnisreichtum geführt. Die Besucher nutzen verstärkt die differenzierten Angebote, die Besonderheiten von Natur und Landschaft zu erleben.

 

Die drei Gebiete haben unterschiedliche ökologische und touristische Ausrichtungen und stellen daher keine Konkurrenz zueinander dar, sondern ergänzen sich vielmehr.  Der „Heidenaturpark“ an sich war lediglich ein „Arbeitsbegriff“. Eine gemeinsame Zielsetzung von Organisationen und Behörden, die sich um die Teilgebiete des Heidenaturparks bemühten, lag ursprünglich nicht zu Grunde. Ende des Jahres 2009 entwickelte sich der Ansatz, diese fehlende Zielsetzung zu erarbeiten. Hierfür wurden Fördergelder aus dem Interreg IV a – Programm der Europäischen Union beantragt. Als Teil des Großprojektes „Tiger“ (Touristische Inwertsetzung der grenzüberschreitenden europäischen Union) wurde auf Antrag hin eine Bewilligung zur Erstellung eines Masterplans „Heidenaturpark“ erteilt. Die Federführung des Projektes lag bei der Parkstad Limburg (Zweckverband niederländischer Gemeinden). Weitere Projektpartner auf niederländischer Seite waren die Vereinigung Natuurmonumenten (niederländische Naturschutzorganisation) sowie die Gemeenten Landgraaf, Onderbanken und Brunssum. Auf deutscher Seite haben sich neben dem Kreis Heinsberg die Kommunen Gangelt, Geilenkirchen und Übach-Palenberg beteiligt. Der finanzielle Eigenanteil betrug für den Kreis Heinsberg und die 3 Kommunen jeweils 4.000,00 €.

 

Die Projektpartner setzten sich die Realisierung eines größeren, zusammenhängenden Natur- und Landschaftsparks zum Ziel, um die Naturentwicklung weiter zu optimieren und für die Bereiche Freizeit und Erholung sowie Tourismus ein größeres Angebot bereitzustellen. In einer großen, zusammenhängenden Einheit wurde der Vorteil gesehen, ein verbessertes Management zur Organisation und Bewerbung des Heidenaturparks einrichten zu können. Ziel war es insbesondere mehr Besucher anzuziehen, die einen längeren Aufenthalt in der Region beabsichtigen. Darüber hinaus wurde eine stärkere Verbundwirkung zu den benachbarten Landschaftsräumen des Wurmtals und des Rodebaches im Selfkant angestrebt.

 

Das Landschaftsbüro Stroming (Niederlande) und das Büro BKR, Aachen, haben im Jahr 2009 den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit einem Team aus niederländischen und deutschen Experten einen Masterplan zu erarbeiten, in dem die vorstehend beschriebenen Absichten in Wort und Bild darzustellen waren. Der nun vorliegende Masterplan ist das Ergebnis einer vierjährigen Zusammenarbeit unter der Federführung der Parkstad Limburg mit den Partnern Gemeente Landgraaf, Gemeente Brunssum, Gemeente Onderbanken, Gemeinde Gangelt, Stadt Geilenkirchen, Stadt Übach-Palenberg, der Stichting Natuurmonumenten, dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sowie dem Kreis Heinsberg.

 

Ergänzend zum Masterplan wurden getrennt für die einzelnen Partner Dossiers erstellt, die im Einzelnen in Karten und Tabellen aufzeigen, bei welchen Projekten der jeweilige Partner (hier: Kreis Heinsberg) in den nächsten 10 bis 20 Jahren mitwirken kann, um den Heidenaturpark zu einem großen Natur- und Landschaftspark zu entwickeln. Auch wenn keine rechtliche Verbindlichkeit besteht, sollte mit der Verabschiedung des Masterplans für jeden Projektpartner der Wille verbunden sein, sich die Ziele des Plans zu eigen zu machen, die Voraussetzungen für kurz-, mittel- und langfristige Projektumsetzung zu schaffen und sich – im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten – an der Umsetzung gemeinsamer wie auch lokaler Maßnahmen zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird den Masterplan in der Ausschusssitzung näher erläutern.

 

 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin