Betreff
Landschaftsversammlung
Vorlage
0250/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Gemäß § 7b der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) in Verbindung mit Ziff. 6.1. des Erlasses des Innenministeriums zur Bildung der Landschaftsversammlung sind durch den Kreistag die Mitglieder der Landschaftsversammlung in geheimer Wahl zu wählen. Jeder Kreistagsabgeordnete hat zwei Stimmen, und zwar

 

-        eine Erststimme für die Wahl der auf den Kreis entfallenden Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie

 

-        eine Zweitstimme für die Wahl einer Reserveliste bzw. eines Reservelistenbewerbers.

 

 

Erststimme

 

Für den Kreis Heinsberg sind - der Einwohnerzahl des Kreises entsprechend - 3 Mitglieder in die Landschaftsversammlung zu wählen; für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl hat im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer zu erfolgen.

 

Als Mitglieder und Ersatzmitglieder sind wählbar

 

-        die Mitglieder des Kreistages sowie die Mitglieder der Vertretungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

 

-        die Bediensteten des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Diese Personen müssen die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen.

 

Zu beachten ist, dass nicht mehr Bedienstete als Mitglieder der Vertretung gewählt werden dürfen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

Ersatzmitglied

CDU

Dr. Leonards-Schippers,

Christiane

Dr. Kehren, Hanno

Sonntag, Ullrich

Jansen, Franz-Michael

GRÜNE

Dr. Seidl, Ruth

Schwinkendorf, Jutta

 

 

Zweitstimme

 

Zur Information werden nachfolgende Hinweise gegeben:

 

Um zu erreichen, dass die Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung dem von den Parteien bei der Kommunalwahl im Bereich des Landschaftsverbandes erzielten Wahlergebnis entspricht, werden - sofern dieses Ergebnis nicht mit den Erststimmen zu erreichen ist - den Parteien ggf. zum Verhältnisausgleich aus einer Reserveliste weitere Sitze in der Landschaftsversammlung zuerkannt.

 

Diese Reservelisten werden von den für das Gebiet des Landschaftsverbandes zuständigen Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen bei der Direktorin des Landschaftsverbandes eingereicht. Nach Ablauf der Einreichungsfrist, Überprüfung und Zulassung hat die Direktorin des Landschaftsverbandes dem Kreis die Reservelisten in zusammengefasster Form als vorbereiteten Wahlzettel zugeleitet.

 

Jedes Kreistagsmitglied hat die Möglichkeit, seine Stimme entweder für eine der Reservelisten als Ganzes oder für eine/n einzelne/n Bewerber/in einer Reserveliste abzugeben.