Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Landrates und der Vertretung des Kreises Heinsberg am 13.09.2020
Vorlage
0251/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag


 


Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.

 

Der Wahlausschuss des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 17.09.2020 das Ergebnis der Wahl des Landrates und der Vertretung des Kreises Heinsberg festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte am 22.09.2020.

 

Der Wahlprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 24.11.2020 (17.15 Uhr) eine Vorprüfung evtl. eingegangener Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl vornehmen und dem Kreistag einen Beschlussvorschlag unterbreiten.