Beschlussvorschlag:
Der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. erhält einen
jährlichen Zuschuss für den Betrieb einer 2. Gruppe in der Schulwerkstatt,
sofern die Bewilligung vergaberechtlich zulässig ist und die veranschlagten
Kosten wirtschaftlich sind.
Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem
Kreis Heinsberg und dem Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. vom
17.12.2000 wird in Geilenkirchen
seit dem Schuljahr 2001/2002 eine Schulwerkstatt mit 10 Plätzen betrieben. Die
Schulwerkstatt ist der Jugendwerkstatt angegliedert.
Zielgruppe der Schulwerkstatt sind schulpflichtige SchülerInnen im
Alter von in der Regel 14 - 16 Jahren, die den Schulbesuch aktiv oder
passiv nachhaltig verweigern.
Die Kosten für den Betrieb der Jugendwerkstatt (2 Gruppen) mit
Schulwerkstatt (1 Gruppe) belaufen sich jährlich auf ca. 435.000 €. Der
Caritasverband erhält Landesmittel von ca. 156.000 €. Die verbleibenden Kosten
übernimmt der Kreis.
Nunmehr besteht die Möglichkeit weitere Landesmittel zu erhalten, um
eine 2. Gruppe für die Schulwerkstatt mit 10 Plätzen für den Nordkreis (Standort Erkelenz) einzurichten. Die
neue Gruppe soll SchülerInnen aus den Kommunen Erkelenz, Hückelhoven,
Wassenberg und Wegberg aufnehmen.
Der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. hat mit Schreiben vom
08.08.2013 die Bezuschussung einer weiteren Gruppe mit Kreismitteln beantragt.
Der Caritasverband gibt die Gesamtkosten für die 2. Gruppe mit 164.632,00 €,
die wie folgt refinanziert werden sollen:
Land: 49.320,00 €
Eigenanteil Caritasverband
für die Region Heinsberg e. V.: 4.000,00 €
beantragte Kreismittel: 111.312,00 €
Aus der beigefügten Kalkulation ist auch das
notwendige Personal ersichtlich.
Die 2. Gruppe der Schulwerkstatt soll in der
ehemaligen Pestalozzischule in Erkelenz installiert werden.
Hinsichtlich der Miete ist noch mit der Stadt
Erkelenz zu verhandeln. Der vom Caritasverband angegebene Betrag gilt daher nur
als Orientierungsgröße.
Das Schulamt für den Kreis Heinsberg hat den
Bedarf für eine weitere Gruppe bestätigt. Die Stellungnahme des Schulamtes vom
09.09.2013 ist beigefügt.
Mit dem Betrieb könnte zum 2. Schulhalbjahr
am 01.02.2014 begonnen werden.
Die für den Schulbetrieb notwendige
Lehrerstelle wird seitens des Schulamtes zum 01.02.2014 bereitgestellt.
Der bestehende Vertrag bedarf der Ergänzung.
Die Finanzierung der Jugend- und
Schulwerkstatt erfolgt über die allgemeine Kreisumlage. Von daher ist auch die
Zustimmung des Kreisausschusses notwendig.
Das Rechnungsprüfungsamt bittet,
vergaberechtliche Anforderungen und die Wirtschaftlichkeit der veranschlagten Kosten
zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.