Betreff
Bildung der Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz
Vorlage
0254/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Herr Dr. Klaus Brondics, Direktor des Arbeitsgerichts Aachen, wird als Vorsitzender der Einigungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg und Herr Dr. Benedikt Hövelmann, Richter am Arbeitsgericht Aachen, als dessen Stellvertreter benannt. 


Gemäß § 67 Abs.1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG - NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht u.a. aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf den/die Vorsitzende/n der Einigungsstelle sowie den/die Stellvertreter/in haben sich der Kreistag als oberste Dienstbehörde und die Personalvertretung zu Beginn der Wahlperiode der Personalvertretung zu einigen.

 

Herr Dr. Klaus Brondics, Direktor des Arbeitsgerichts Aachen, sowie Herr Dr. Benedikt Hövelmann, Richter am Arbeitsgericht Aachen, haben sich bereit erklärt, die Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Stellvertreters zu übernehmen. Der Personalrat ist mit den Vorschlägen einverstanden. Auch die Verwaltung trägt die Vorschläge mit.