Betreff
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Vorlage
0255/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen tritt am 02.12.2020 zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl am 13.09.2020 zusammen. Zu Beginn dieser Sitzung sind die Ausschussmitglieder zu verpflichten, die nicht schon als Mitglieder des Kreistages oder anderer Ausschüsse verpflichtet worden sind (§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg). Vertreter werden jeweils bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet.

Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises zu erfüllen.“