Betreff
Aufstockung des Stundenkontingents der Beratungsfachkraft in der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualität des AWO Kreisverbandes Heinsberg ab 2021
Vorlage
0257/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der AWO wird auf 20 % der laut Zuteilungsbescheid des Landschaftsverbandes Rheinland förderfähigen Personalkosten für eine Beratungsfachkraft mit einem Stellenumfang von 1,15 VZÄ und für eine Verwaltungskraft mit einem Stellenumfang von 0,575 VZÄ ausgeweitet. Hierbei sind die Vorgaben des Landes entsprechend § 10 Abs. 1. Nrn. 1 und 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz -Ausführungsgesetz - AG SchKG - hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Entgeltgruppen (zurzeit Entgeltgruppe 9 für die Fachkraft bzw. Entgeltgruppe 6 für die Verwaltungskraft) einzuhalten. 


Mit Schreiben vom 25.09.2001 hat der AWO Kreisverband Heinsberg e. V. die anteilige Förderung der Personalkosten seiner Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Hückelhoven beantragt. Bei dem Anteil von zunächst 19 %, nunmehr 20% handelt es sich um den Teil, der nicht durch die Förderung des Landes/Landschaftsverbandes Rheinland gedeckt ist.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 07.03.2002 wurde diesem Antrag entsprochen. Seither erfolgt eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Personalkosten. Für das Jahr 2019 betrug der gezahlte Zuschuss 19.761,60 €. Derzeit wird die Schwangerschaftsberatungsstelle mit einem Stellenumfang von 1,0 Stelle Beratungsfachkraft und 0,5 Stelle Verwaltungskraft betrieben.

 

Mit Schreiben vom 25.02.2020 erklärt der AWO Kreisverband Heinsberg e. V. nunmehr, dass im Rahmen der neuen fünfjährigen Förderperiode 2021 bis 2025 beim Landschaftsverband Rheinland eine Aufstockung der Stelle der Beratungsfachkraft um 6 Fachkraftstunden/Woche (entspricht 0,15 Vollzeitäquivalente (VZÄ))  beantragt worden sei.

 

Diese zusätzlichen Stunden sollen für sexualpädagogische Seminare in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen verwendet werden. Diese Seminare, die grundsätzlich in der Vergangenheit immer gut angenommen worden seien, konnten durch die erhöhte Nachfrage an zeitaufwendigeren Beratungen und der damit einhergehenden Auslastung der Mitarbeiter in der Vergangenheit kaum noch angeboten werden. Insoweit sank die Zahl der Seminare von 29 in 2016 bis auf 4 in 2019.

 

Das Stellenkontingent der Verwaltungsfachkraft bestimmt sich nach § 10 Abs. 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz (AG SchKG). Hiernach ergibt sich bei Beratungsstellen mit 2,0 oder weniger zugeteilten förderfähigen Beratungskraftstellen eine Verwaltungskraft von 0,5 VZÄ je „VZÄ Beratungskraft“ Durch die Aufstockung der Beratungsfachkraftstelle um 0,15 ergibt sich daher eine Erhöhung der Stelle der Verwaltungskraft um 0,075 VZÄ.

 

Der Landschaftsverband Rheinland hat dem Antrag mit Zuteilungsbescheid vom 28.05.2020 entsprochen. Hierbei wurde eine Erhöhung der Fachkraftstelle um 0,15 VZÄ bzw. 5,85 Stunden/Woche berücksichtigt; gleichzeitig erfolgt ein Hinweis darauf, dass die Zuteilung auch die Zusage der Finanzierungsbeteiligung für entsprechende Verwaltungskräfte beinhaltet.

 

Die mit der Erhöhung der Stundenzahl bedingten Mehrkosten würden ab dem Jahr 2021 rund 2.350 €/Jahr betragen. Dieser Mehraufwand wurde vorsorglich bei der Aufstellung des Haushalts berücksichtigt.