Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW zur Erhöhung der Zusatzkosten zum Förderprogramm "Endgeräte für Lehrkräfte"
Vorlage
0259/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die v. g. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom 28.10.2020 zur Erhöhung der Zusatzkosten zum Förderprogramm „Endgeräte für Lehrkräfte“ wird genehmigt. 


Da die nächste Sitzung des Kreistages, bei der eine vorberatende Sitzung des Kreisausschusses vorgesehen ist, erst am 22.12.2020 stattfindet, wurde im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW am 28.10.2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Erhöhung der einmaligen Hardwarekosten um 52.098,02 € auf insgesamt 174.098,02 € wird im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW zugestimmt.“

 

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bei Verhinderung des Landrates durch den allgemeinen Vertreter unter Federführung der Stabsstelle Digitalisierung mit den damaligen Fraktionsvorsitzenden, die zugleich Kreisausschussmitglieder sind, getroffen. Weitere Erläuterungen können der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.