Betreff
Aushändigung der Ernennungsurkunden und Vereidigung der Kreisausschussmitglieder
Vorlage
0265/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag


 


Gemäß § 62 KrO NRW sind die nach § 35 Abs. 2 KrO NRW gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sie erhalten eine entsprechende Ernennungsurkunde, die in der Sitzung ausgehändigt wird.

 

Gleichzeitig sind die zu Ehrenbeamten zu ernennenden (stellvertretenden) Mitglieder des Kreisausschusses gemäß § 46 Landesbeamtengesetz zu vereidigen.