Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg gem. des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Vorlage
0272/2020
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg beauftragt. Die Erarbeitung soll durch ein Fachbüro erfolgen, welches im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung zum Anfang des Jahres 2021 beauftragt werden soll. Entsprechend bewährter Praxis wird die Erarbeitung von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beratend begleitet. 


Der Kreis Heinsberg ist Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Ihm obliegen daher die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Im Sinne der Ver-ordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der Kreis auch als "zuständige Behörde“ bezeichnet.

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 17.12.2015 beschlossen. Über das übliche und umfangreiche Aufstellungsverfahren hinaus hatte der Kreis Heinsberg bei der Erstellung der Fortschreibung den grundsätzlich neuen Rechtsrahmen der EU-Verordnung zu beachten und umzusetzen. Die Umsetzung erfolgte konsequent in derselben Kreistagssitzung mit der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Gesamtnetz des Kreises Heinsberg an die WestVerkehr GmbH zum 01.01.2018 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Dementsprechend wurden die Planungen des Nahverkehrsplans mit dem Zielkonzept 2018 weitestgehend auf die Bildung des Gesamtnetzes Kreis Heinsberg ausgerichtet.

 

Aufgrund eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens konnte die Direktvergabe nicht zum beabsichtigten Datum umgesetzt werden. Der Kreis Heinsberg musste das ÖSPV-Angebot durch Notvergaben an die konzessionierten Verkehrsunternehmen, WestVerkehr GmbH sowie BVR Busverkehr Rheinland GmbH, mit den jeweiligen Bestandsnetzen bis zum 31.12.2019 sicherstellen. Nach Abschluss in der Hauptsache des Nachprüfverfahrens konnte der Kreis Heinsberg die WestVerkehr GmbH nunmehr im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Wirkung zum 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 8 Jahren betrauen.

 

Aufgrund der langen Laufzeit des Vergabeverfahrens und des immensen Verwaltungsauf-wands konnten sowohl das Arbeitsprogramm zur kontinuierlichen Entwicklung des ÖPNV-Netzes als auch die vorbereitenden Arbeiten zum barrierefreien Ausbaus des ÖPNV verwal-tungsseitig nicht in gewohnter Form vorangetrieben werden. Daher soll die anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans zeitnah von einem Fachbüro erarbeitet werden. In Zusammenarbeit mit der WestVerkehr, dem AVV und dem NVR soll ein sog. Zielkonzept 2025 für den ÖPNV des Kreises Heinsberg entstehen. Berücksichtigung finden sollen hierbei die Entwicklung der letzten Jahre sowohl beim On-Demand-Verkehr im Kreis, dem MultiBus, als auch die Stadtbus-Verkehre sowie die Schnellbusoffensive. Entstehen soll ein attraktives, kreisweites ÖPNV-Grundnetz für alle Bürger/innen des Kreises Heinsberg. Ergänzt werden soll dies mit auf die entsprechenden Kundenbedürfnisse (z. B. Schüler/innen, Pendler/innen) ausgerichteten Linienangebote.

 

Berücksichtigung finden hierbei die Ausbauplanungen des NVR/VRR hinsichtlich des Ausbaus (ggf. Reaktivierungen) von SPNV-Leistungen in der Region Aachen/Mönchengladbach.

 

Besonderes Augenmerk wird auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV gelegt. Hierzu soll das Fachbüro begleitend ein Haltestellen-kataster für den Kreis Heinsberg erstellen. Ziel ist, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern ein abgestimmtes Ausbauprogramm im Nahverkehrsplan zu definieren und in den folgenden Jahren sukzessive umzusetzen, um ggfs. zeitnah entsprechende Förderprogramme gemeinsam nutzen zu können.

 

Die Fortschreibung soll bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Produktgruppe 1203 „ÖPNV“ zur Verfügung.