Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt den Leiter des Kreisjugendamtes, Herrn
Alfred Theißen, zum Schriftführer und den stellvertretenden Leiter des
Kreisjugendamtes, Herrn Joachim Siebmanns, zum stellvertretenden Schriftführer.
Nach § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag sind die Niederschriften über die Sitzungen des Kreistages vom Vorsitzenden und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung sind die Vorschriften der Geschäftsordnung auch auf die Fachausschüsse entsprechend anzuwenden. Somit sind die Niederschriften vom Ausschussvorsitzenden/von der Ausschussvorsitzenden und einer zu bestellenden Schriftführerin/einem zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Die Schriftführerin/der Schriftführer und ihre/seine Stellvertretung sind vom Ausschuss für jede Wahlperiode zu bestellen.