Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW zur Vertretung des Kreises in Gremien von Beteiligungsgesellschaften
hier: Wahl von Arbeitnehmervertretern in den fakultativen Aufsichtsrat der
WestVerkehr GmbH
Vorlage
0271/2020/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die o. g. Eilentscheidung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom 09.12.2020 zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter in den fakultativen Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH wird genehmigt.




Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH sind gemäß § 108 a Abs. 3 GO NRW durch den Kreistag neu zu bestellen.

 

Da die nächste Kreistagssitzung am 22.12.2020 und somit erst nach der Sitzung des Aufsichtsrats der WestVerkehr GmbH am 16.12.2020, an der die gewählten Vertreter nunmehr teilnehmen können, stattfindet, wurde vom Kreisausschuss gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW am 09.12.2020 folgender Beschluss gefasst (Eilentscheidung):

 

„Zu Vertretern des Kreises Heinsberg im Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH werden die unter Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten Arbeitnehmervertreter in den fakultativen Aufsichtsrat der WestVerkehr GmbH bestellt.“

 

 

Weitere Erläuterungen können der als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügten Eilentscheidung entnommen werden.