Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss
verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf
der Haushaltssatzung 2021 |
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§ 1 Ergebnisplan |
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a) Gesamtbetrag der Erträge |
385.554.285 EUR |
b) Gesamtbetrag der
Aufwendungen |
390.078.335 EUR |
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Finanzplan |
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a) Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
379.084.716 EUR |
b) Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
373.863.784 EUR |
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c)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
28.009.034 EUR |
d) Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
39.340.938 EUR |
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e)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
3.666.154 EUR |
f)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
72.785 EUR |
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§ 2 Gesamtbetrag
der Kredite |
3.656.454 EUR |
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§ 3 Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen |
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§ 4 Verringerung
der Ausgleichsrücklage |
4.524.050 EUR |
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§ 5 Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung |
15.000.000 EUR |
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§ 6 Hebesatz
der Kreisumlage |
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a) allgemeine Kreisumlage |
33,914 v. H. |
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b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten |
25,075 v. H. |
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c)
Mehrbedarf zu den Kosten des Kreisgymnasiums Heinsberg |
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Gemeinde
Gangelt |
0,043 v. H. |
Stadt
Geilenkirchen |
0,007 v. H. |
Stadt
Heinsberg |
0,172 v. H. |
Stadt
Hückelhoven |
0,002 v. H. |
Gemeinde
Selfkant |
0,066 v. H. |
Gemeinde
Waldfeucht |
0,276 v. H. |
Stadt
Wassenberg |
0,052 v. H. |
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d) Mehrbedarf zu den Kosten
der Kreismusikschule |
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Stadt
Erkelenz |
0,416 v. H. |
Gemeinde
Gangelt |
0,036 v. H. |
Stadt
Geilenkirchen |
0,036 v. H. |
Stadt
Heinsberg |
0,003 v. H. |
Stadt
Hückelhoven |
0,209 v. H. |
Gemeinde
Selfkant |
0,005 v. H. |
Stadt
Übach-Palenberg |
0,159 v. H. |
Gemeinde
Waldfeucht |
0,005 v. H. |
Stadt
Wassenberg |
0,181 v. H. |
Stadt
Wegberg |
0,175 v. H. |
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e) Mehrbedarf zu den Kosten für die Jakob-Muth-Schule |
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Stadt
Erkelenz |
0,017 v. H. |
Gemeinde
Gangelt |
0,503 v. H. |
Stadt
Geilenkirchen |
0,779 v. H. |
Stadt
Heinsberg |
0,584 v. H. |
Stadt
Hückelhoven |
0,026 v. H. |
Gemeinde
Selfkant |
0,678 v. H |
Stadt
Übach-Palenberg |
0,545 v. H. |
Gemeinde
Waldfeucht |
0,639 v. H. |
Stadt
Wassenberg |
0,558 v. H. |
Stadt
Wegberg |
0,030 v. H. |
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§ 7 Die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt. |
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§ 8 Soweit
im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen
diese Stellen bei Freiwerden
nicht mehr besetzt werden. |
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Die
Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind, dürfen bei
Freiwerden nur entsprechend
der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden. |
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Wird
einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt
verliehen, so kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit während
dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes
tatsächlich wahrgenommen wurden und
die Planstelle, in die eingewiesen wird, besetzbar war. |
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2021 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 378.599.984 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 47.843.351 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v. 1.354.978 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v. 425.088.357 €. Entsprechend des Doppelhaushaltes 2020/2021 des Landschaftsverbandes Rheinland wird für die zu entrichtende Landschaftsumlage 2021 ein Hebesatz von 15,70 v. H. zugrunde gelegt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 4.524.050 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages im Rahmen der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 06.11.2020 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2021 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2021 beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im
Kreis Heinsberg erklärt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom
08.12.2020 die Herstellung des Benehmens zur Feststellung der Kreisumlage 2021.