Betreff
Aufstufung der städtischen Straße "An der Linde" in Übach-Palenberg zur Kreisstraße
Vorlage
0305/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Aufstufung der städtischen Straße „An der Linde“ zur Kreisstraße wird zugestimmt.

 


Zum Netz der sog. „klassifizierten Straßen“ gehören die Bundesfernstraßen, die Landesstraßen und die Kreisstraßen. Für die Zuordnung der öffentlichen Straße zur jeweiligen Klassifizierung sind die durch Rechtsnormen festgelegten Kriterien maßgeblich. Nach dem Bundesfern-straßengesetz (FStrG) sind Bundesfernstraßen dazu bestimmt, einem „weiträumigen Verkehr“ zu dienen und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz (§ 1 Abs. 1 FStrG). Landesstraßen haben mindestens „regionale Verkehrsbedeutung“ und dienen den durchgehenden Verkehrsverbindungen; sie sollen untereinander und mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden (§ 3 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW-StrWG NRW). Kreisstraßen sind Straßen mit „überörtlicher Verkehrsbedeutung“, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben (§ 3 Abs. 3 StrWG NRW). Nach Fertigstellung überörtlicher Straßenbauvorhaben stellen sich regelmäßig Verkehrsverlagerungseffekte ein, die eine Neustrukturierung des klassifizierten Straßenverkehrsnetzes notwendig machen. Streckenabschnitte bisheriger Gemeindestraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen sind entsprechend ihrer zukünftigen Verkehrsbedeutung und prognostizierten Verkehrsentwicklung umzustufen.

 

Im Zuge der Erneuerung des Rathausplatzes in Übach-Palenberg wurde die dort verlaufende Kreisstraße 11 (K11) im Frühjahr/Sommer 2020 von der östlichen auf die westliche Seite des Platzes verlegt. Die K11 endet derzeit an der städtischen Straße „Em Koddes“. Die Anbindung zu der nur ca. 90 m entfernt verlaufenden Landesstraße 225 (L225) erfolgt über die städtische Straße „An der Linde“. Der innerörtliche Verkehr im Bereich des Rathausplatzes wird überwiegend über die L225 sowie die K11 abgewickelt. Da das Verkehrsaufkommen auf der 
städtischen Straße „An der Linde“ etwa gleich hoch ist wie auf der K11, ist diese Straße entsprechend dem StrWG NRW als Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung einzustufen und daher zur Kreisstraße aufzustufen. Hierdurch könnte zudem eine Lücke im klassifizierten Straßennetz geschlossen werden. Der umzustufende Streckenabschnitt ist in der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel beigefügten Übersichtskarte farblich kenntlich gemacht.

 

Nach der Lage im klassifizierten Straßenverkehrsnetz entspricht die beabsichtige Aufstufung der städtischen Straße zur Kreisstraße der tatsächlichen Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 StrWG NRW.

 

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz NRW werden Umstufungen (hierunter fallen sowohl Auf- als auch Abstufungen) durch die für die Straße höherer Verkehrsbedeutung zuständige Straßenaufsichtsbehörde verfügt; für umzustufende Kreisstraßen ist Straßenaufsichtsbehörde gemäß den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Bezirks-regierung Köln (§ 54 StrWG). Dabei sind die beteiligten Träger der Straßenbaulast zuvor mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu hören (§ 8 Abs. 3 StrWG NRW). Dem Bürgermeister der Stadt Übach-Palenberg wurde Gelegenheit gegeben, bis Ende März 2021 schriftlich zu bestätigen, dass die Stadt Übach-Palenberg mit der beabsichtigten Aufstufung einverstanden ist.

 

Da der Rat der Stadt Übach-Palenberg der Aufstufung der Straße „An der Linde“ in seiner Sitzung am 24.03.2021 einstimmig zugestimmt hat, ist seitens des Kreises Heinsberg beabsichtigt, bei der Bezirksregierung die Aufstufung mit Wirkung zum 01.10.2021 zu beantragen.