Betreff
Kreiszuwendungen an die Kreistagsfraktionen zur Bestreitung der Fraktionsbedürfnisse
Vorlage
0011/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Kreistagsfraktionen werden zur Bestreitung der Fraktionsbedürfnisse ab dem 01.03.2021 folgende Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln des Kreises gewährt:

 

1. Sachleistungen

- Nutzung eines Geschäfts-/Besprechungszimmers einschl. Grundausstattung und Nebenkosten

- Büromaschinen (PC, Fax) und Büromaterialien

- Telefon, IT

- Nutzung eines Kopiergerätes

- Getränke für Fraktionsbesprechungen

 

2. Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal

In Anwendung der Ziffer 2.2.1 des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 05.11.2015 werden für die im Kreistag vertretenen Fraktionen Kosten für Fraktionsgeschäftsführer/innen nach den folgenden Maßgaben erstattet.

 

Den Fraktionen werden zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit insgesamt 4 Stellen finanziert. Dabei erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 0,25 Stellen. Die restliche Differenz wird anhand der jeweiligen Fraktionsstärke der verbliebenen Mitglieder der Fraktionen ermittelt. Die errechneten Stellenanteile werden jeweils auf 0,25 auf- bzw. abgerundet. Es erfolgt eine Deckelung auf max. 1,5 Stellen.

 

Bei der Einstufung der Fraktionsgeschäftsführer/innen in die jeweiligen Entwicklungsstufen innerhalb der Entgeltgruppe (EG) 9 TVöD ist das Haupt- und Personalamt gerne behilflich. Auch kann die Zahlungsabwicklung weiterhin von dort erfolgen, sofern entsprechende Arbeitsverträge vorliegen. Bei Vorliegen der Voraussetzung, abgeschlossenes Studium, kann auch eine Zuwendung entsprechend EG 10 TVöD gewährt werden.

 

3. Zuwendungen für den sonstigen Fraktionsbedarf

Für sonstigen im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 05.11.2015 anerkennungsfähigen Fraktionsbedarf wird je Kreistagsmitglied eine monatliche Zuwendung von 40,00 € gezahlt.

Zudem erhält jede Fraktion einen jährlichen Pauschalbetrag von 500,00 €. 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 hinsichtlich der Kreiszuwendungen an die Kreistagsfraktionen zur Bestreitung der Fraktionsbedürfnisse einstimmig wie folgt beschlossen:

 

„Den Kreistagsfraktionen werden zur Bestreitung der Fraktionsbedürfnisse ab dem 01.11.2009 folgende Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln des Kreises gewährt:

 

1. Sachleistungen

- Nutzung eines Geschäfts-/Besprechungszimmers einschl. Grundausstattung

- Büromaschinen (PC, Fax) und Büromaterialien

- Telefon (die Telefongebühren sind durch die Fraktionen dem Kreis zu

   erstatten)

- Nutzung eines Kopiergerätes

- Getränke für Fraktionsbesprechungen

 

2. Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal

In Anwendung der Ziffer 4.15 des Runderlasses des Innenministers vom 02.01.1989 werden für die im Kreistag vertretenen Fraktionen bei einer Fraktionsstärke

 

a) ab 15 Kreistagsmitgliedern die Kosten einer Vollzeitkraft,

b) ab 10 Kreistagsmitgliedern die Kosten einer Halbtagskraft,

c) ab 5 bis 9 Kreistagsmitgliedern die Kosten einer Viertelkraft und

d) ab 2 bis 4 Kreistagsmitgliedern die Kosten einer Achtelkraft

 

jeweils nach Entgeltgruppe 9 TVÖD gezahlt.

 

3. Zuwendungen für den sonstigen Fraktionsbedarf

Für sonstigen im Sinne des Erlasses des Innenministers vom 02.01.1989 anerkennungsfähigen Fraktionsbedarf wird – wie bisher – je Kreistagsmitglied eine monatliche Zuwendung von 35,79 € gezahlt.“

 

Die Ziffern 1 und 3 des v. g. Beschlusses sind weiterhin gültig.

 

Hinsichtlich der Kostenerstattung für fraktionseigenes Personal (Ziffer 2 des o. g. Beschlusses) wurde in der Sitzung des Kreistages am 03.07.2014 einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

„Im Sinne einer zügigen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Fraktionen - insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von Fraktionsgeschäftsführer-/innen - werden die Stellenanteile der Fraktionsgeschäftsführungen wie folgt festgesetzt: CDU-Fraktion 1,5 Stellen, SPD-Fraktion 0,75 Stelle, GRÜNE-Fraktion 0,5 Stelle, Fraktionen von FDP, LINKE, FW und AfD je 0,25 Stelle.

 

Bei der Einstufung der Fraktionsgeschäftsführer/-innen in die jeweiligen Entwicklungsstufen innerhalb der Entgeltgruppe 9 ist das Haupt- und Personalamt gerne behilflich. Auch kann die Zahlungsabwicklung weiterhin von dort erfolgen, sobald die entsprechenden Arbeitsverträge vorliegen.

 

Ob und ggf. in welchem Umfang darüber hinaus eine Anpassung der Fraktionszuwendungen erfolgen soll, soll anschließend nochmals zwischen den Fraktionen erörtert werden. Eine evtl. Beschlussfassung zu diesem Punkt soll dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Stellenanteile ist die nachfolgende Berechnung (Stellenanteil 1. Vorschlag), die Bestandteil der Beschlussfassung ist:

 

Fraktion

Stellenanteil 1. Vorschlag 

Alternativ-
berechnung

CDU

0,25 + 26 x 0,0576923 = 1,7499

1,5

SPD

0,25 + 10 x 0,0576923 = 0,826923

0,75

GRÜNE

0,25 + 3 x 0,0576923 = 0,423

0,5

FDP

0,25

0,25

DIE LINKE

0,25

0,25

FW

0,25

0,25

AfD

0,25

0,25

Summe

3,999823

3,75

 

Die errechneten Stellenanteile werden jew. auf 0,25 auf- bzw. abgerundet. Es erfolgt eine Deckelung auf max. 1,5 Stellen.“

 

Aufgrund dieses Berechnungsmodells unter der Vorgabe, dass den Fraktionen insgesamt die Kosten für 4 Stellen erstattet werden ergeben sich für die Wahlperiode 2020/2025 folgende Stellenanteile, die den Fraktionen in dieser Höhe auch erstattet werden:

 

Fraktion

Sockelbetrag

zusätzliche Stellen

Stellen gesamt

Stellen gerundet

CDU

0,25

1,58

1,83

1,5

SPD

0,25

0,43

0,68

0,75

GRÜNE

0,25

0,43

0,68

0,75

FDP

0,25

0,06

0,31

0,25

FW

0,25

 

0,25

0,25

AfD

0,25

 

0,25

0,25

Summe

1,50

2,50

4,00

3,75

 

Durch Beschluss des Kreistages vom 22.12.2016 wurde der Beschluss vom 03.07.2014 dahingehend erweitert, dass bei Vorliegen der Voraussetzung, abgeschlossenes Studium, auch eine Zuwendung entsprechend EG 10 TVöD erfolgen kann.

 

In einem Erörterungsgespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 26.01.2021 wurde Einvernehmen in Bezug auf eine Neuregelung der Zuwendung für den sonstigen Fraktionsbedarf erzielt. Die bisherige Zahlung von 35,79 € pro Monat und Kreistagsmitglied soll – auch inflationsbedingt – auf 40,00 € pro Monat und Kreistagsmitglied angepasst werden. Zudem soll künftig ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 500,00 € pro Fraktion gezahlt werden, damit der für alle Fraktionen anfallende Bedarf, der durch die Digitalisierung und damit ggf. der Anschaffung von kostenpflichtigen Lizenzen für Videokonferenzen usw. zugenommen hat, insbesondere auch bei den Fraktionen mit kleinerer Mitgliederstärke adäquat bestritten werden kann.

 

Damit zukünftig nicht auf eine Vielzahl von Einzelbeschlüssen verwiesen werden muss und da auch die Ziffer 1 (Sachleistungen) des eingangs erwähnten Beschlusses modifiziert werden muss, empfiehlt es sich, zu den Fraktionszuwendungen einen neuen Gesamtbeschluss zu fassen.