Beschlussvorschlag:
Der Verfahrensweise des Kreises Heinsberg, die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes für den Monat Januar 2021 in Höhe von ca. 240.420,00 € auszusetzen und den Einzug der Elternbeiträge für Januar 2021 demgemäß nicht durchzuführen bzw. bereits gezahlte Beiträge zu erstatten, wird zugestimmt.
Eine hälftige Erstattung des Ausfalls ist seitens des Landes NRW angekündigt.
Minister Dr. Joachim Stamp, MKFFI, hat am 06.01.2021 im Rahmen einer
Telefonkonferenz mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Unterstreichung seines
Appells an die Eltern, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen,
soweit dies erforderlich ist, vorgeschlagen, für den Monat Januar 2021 die
Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung vollständig zu erlassen. Die
ausfallenden Beiträge sollten das Land und die Kommunen jeweils hälftig
übernehmen. Hintergrund war der eingeschränkte Wiederbeginn des Regelbetriebs
in den Kindertageseinrichtungen bis zunächst 31.01.2021.
Angesichts der bestehenden und absehbaren Pandemiesituation haben der
Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW ihre
Zustimmung zu der vorgeschlagenen Regelung gleichermaßen erteilt.
Mit Schreiben vom 07.01.2021 an die Leitungen der Jugendämter hat das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Elternbeiträge in Nordrhein-Westfalen
für den Monat Januar landesweit ausgesetzt werden.
Entsprechend hat der Kreis Heinsberg vorsorglich für den
Zuständigkeitsbereich des Kreis-jugendamtes den Einzug der Elternbeiträge für
den Monat Januar nicht durchgeführt; eventuell bereits gezahlte Beiträge
wurden/werden erstattet.
Die Erträge aus Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen
und der Tagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes belaufen sich
im Monat Januar 2021 auf ca. 240.420,00 €. Den Ausfall der Beiträge würde das
Land nach der angekündigten Kostenregelung im Nachgang zu 50 % übernehmen.