Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW mobil & aktiv Mönchengladbach GmbH (m&a MG)
hier: Verschmelzung der Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesell-
schaft mbH (GVG) auf die Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH (FMG)
Vorlage
0015/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die vom Kreis Heinsberg entsandten Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, der Verschmelzung der Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH auf die Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH zuzustimmen.


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH (NKH)beteiligt.

 

Die NEW mobil & aktiv Mönchengladbach GmbH  (m&a MG) ist eine 100 %ige Tochter der NKH und gemeinsam mit der Stadt Mönchengladbach über die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach an der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH beteiligt.

 

Wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt, bedürfen Änderungen von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- und Enkelgesellschaften entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages der KWH-Gesellschafter.

 

Begründung:

Die Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (GVG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH (FMG). Gegenstand der Gesellschaft ist die Erschließung und Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen für die Ansiedlung von flughafenaffinem Gewerbe.

 

In den letzten Jahren hat die GVG entweder negative bzw. nur leicht positive Ergebnisse erwirtschaften können. Dabei ist die Erlösseite geprägt durch Pachterlöse und Verwaltungsentgelt der FMG und auf der Aufwandsseite durch Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere Prüfungskosten. Für die Folgejahre wird mit ähnlichen Ergebnissen gerechnet.

 

Die Flughafengesellschaft hat daher schon längere Zeit über eine mögliche Verschmelzung der Gesellschaften nachgedacht.  Bisher ist eine solche Lösung jedoch immer an steuerlichen Problemen und dem damit verbundenen Aufwand gescheitert.

 

Da jetzt die Verschmelzung grunderwerbsteuerfrei durchgeführt werden kann, soll die GVG jetzt auf die FMG verschmolzen werden. Dadurch entfallen zukünftige Verluste der Gesellschaft, die den Wert der GVG weiter reduziert hätten.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zwischenzeitlich bestätigt, dass gegen die Verschmelzung der GVG auf die FMB keine kommunalaufsichtlichen Bedenken bestehen. Die noch fehlenden Rats-/Kreistagsbeschlüsse der Stadt Viersen und des Kreises Heinsberg sind der Bezirksregierung noch vorzulegen.