Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO betr. "Klimarelevanz"
Vorlage
0017/2021
Art
Anfrage

Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 09.03.2021 beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO betr. „Klimarelevanz“ vom 03.02.2021 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses schlägt Landrat Pusch vor, die Thematik zur weiteren Beratung zunächst in den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, zu verweisen. Die Kreisausschussmitglieder erklären hierzu ihr Einverständnis.

 

Der entsprechende Antrag ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 25.03.2021 ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

In der Fachausschusssitzung wird Ausschussmitglied van den Dolder zunächst das Wort erteilt. Er begründet den Antrag. Im Anschluss nimmt Dezernent Lind Stellung zum Antrag. Er stellt fest, dass die Bewertung der Klimarelevanz von jeglichen Maßnahmen sowohl komplex als auch zeitintensiv ist und oftmals schwerlich vorgenommen werden kann. Er gibt zu bedenken, dass die Verwaltung möglicherweise externe Gutachter beauftragen muss. Dies verursacht Kosten. Zudem könnte es durch eine externe Gutachtenerstellung zu einer Verzögerung von Maßnahmen kommen. Er macht den Vorschlag, eine Bewertung der Maßnahmen mit folgenden Einstufungen vorzunehmen: erhebliche Klimarelevanz / unerhebliche Klimarelevanz / unbestimmbare Klimarelevanz. Eine quantitative Bewertung sei nur für sinnvoll zu bilanzierende Maßnahmen zweckmäßig. Amtsleiter Kapell gibt zu bedenken, dass die beantragte Vorgehensweise Auswirkungen auf viele Ämter der Kreisverwaltung und auf viele Ausschüsse hat. Ausschussmitglied Dr. Schmitz kritisiert, dass die Grenzen nicht klar definiert sind und der Beliebigkeit anheimgestellt sind. Die Verwaltung könne den Auftrag nicht richtig erkennen. Ausschussmitglied Horst macht einen Kompromissvorschlag und regt an, die beantragte Vorgehensweise probeweise für 1 Jahr einzuführen. Danach könnte die Funktionalität überprüft werden und evtl. nachgebessert werden. Ausschussmitglied Peters befürwortet ebenfalls einen Testversuch. In eindeutigen Fällen sollte die Verwaltung die Bewertung der Klimarelevanz vornehmen. Ausschussmitglied Kurth weist darauf hin, dass der Kreis eine Klimaschutzmanagerin beschäftigt, die hier eingebunden werden sollte. Frau Welzel macht durch ein Beispiel die Schwierigkeit der Angelegenheit deutlich. Bei Baumaßnahmen wie bspw. der Errichtung eines Kreisverkehrs kann es zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes im Rahmen der Bauausführung kommen, in der Folge jedoch eine CO2-Reduzierung durch Treibstoffeinsparungen aufgrund eines flüssigeren Verkehrsflusses eintreten. Frau Welzel erklärt, dass eine Gutachtenerstellung durch sie als Klimaschutzmanagerin Arbeitszeitressourcen binden würde, die damit nicht für anderweitige Aufgaben zur Verfügung stehen. Eine mögliche Kompensation könnte nur durch eine personelle Verstärkung erfolgen. Nach reger Diskussion und kurzer Beratung in einer Sitzungsunterbrechung besteht Einvernehmen, den Antrag aufgrund der sehr weitreichenden Auswirkungen auf die verschiedensten Ämter und Dezernate der Kreisverwaltung an den Kreisausschuss zurückzuverweisen.