Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung
des Kreisausschusses am 09.03.2021 beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO betr. „Klimarelevanz“ vom 03.02.2021 verwiesen.
In der Sitzung des Kreisausschusses schlägt Landrat
Pusch vor, die Thematik zur weiteren Beratung zunächst in den zuständigen
Fachausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, zu
verweisen. Die Kreisausschussmitglieder erklären hierzu ihr Einverständnis.
Der entsprechende Antrag ist der Einladung zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 25.03.2021
ebenfalls als Anlage beigefügt.
In der Fachausschusssitzung
wird Ausschussmitglied van den Dolder zunächst das Wort erteilt. Er begründet
den Antrag. Im Anschluss nimmt Dezernent Lind Stellung zum Antrag. Er stellt
fest, dass die Bewertung der Klimarelevanz von jeglichen Maßnahmen sowohl
komplex als auch zeitintensiv ist und oftmals schwerlich vorgenommen werden
kann. Er gibt zu bedenken, dass die Verwaltung möglicherweise externe Gutachter
beauftragen muss. Dies verursacht Kosten. Zudem könnte es durch eine externe Gutachtenerstellung
zu einer Verzögerung von Maßnahmen kommen. Er macht den Vorschlag, eine
Bewertung der Maßnahmen mit folgenden Einstufungen vorzunehmen: erhebliche
Klimarelevanz / unerhebliche Klimarelevanz / unbestimmbare Klimarelevanz. Eine
quantitative Bewertung sei nur für sinnvoll zu bilanzierende Maßnahmen
zweckmäßig. Amtsleiter Kapell gibt zu bedenken, dass die beantragte
Vorgehensweise Auswirkungen auf viele Ämter der Kreisverwaltung und auf viele
Ausschüsse hat. Ausschussmitglied Dr. Schmitz kritisiert, dass die Grenzen
nicht klar definiert sind und der Beliebigkeit anheimgestellt sind. Die
Verwaltung könne den Auftrag nicht richtig erkennen. Ausschussmitglied Horst
macht einen Kompromissvorschlag und regt an, die beantragte Vorgehensweise
probeweise für 1 Jahr einzuführen. Danach könnte die Funktionalität überprüft
werden und evtl. nachgebessert werden. Ausschussmitglied Peters befürwortet
ebenfalls einen Testversuch. In eindeutigen Fällen sollte die Verwaltung die
Bewertung der Klimarelevanz vornehmen. Ausschussmitglied Kurth weist darauf
hin, dass der Kreis eine Klimaschutzmanagerin beschäftigt, die hier eingebunden
werden sollte. Frau Welzel macht durch ein Beispiel die Schwierigkeit der
Angelegenheit deutlich. Bei Baumaßnahmen wie bspw. der Errichtung eines
Kreisverkehrs kann es zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes im Rahmen der
Bauausführung kommen, in der Folge jedoch eine CO2-Reduzierung durch
Treibstoffeinsparungen aufgrund eines flüssigeren Verkehrsflusses eintreten.
Frau Welzel erklärt, dass eine Gutachtenerstellung durch sie als
Klimaschutzmanagerin Arbeitszeitressourcen binden würde, die damit nicht für
anderweitige Aufgaben zur Verfügung stehen. Eine mögliche Kompensation könnte
nur durch eine personelle Verstärkung erfolgen. Nach reger Diskussion und
kurzer Beratung in einer Sitzungsunterbrechung besteht Einvernehmen, den Antrag
aufgrund der sehr weitreichenden Auswirkungen auf die verschiedensten Ämter und
Dezernate der Kreisverwaltung an den Kreisausschuss zurückzuverweisen.