Betreff
Anteilige Erstattung von Beiträgen zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Vorlage
0023/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Vorgehensweise, den betroffenen Eltern die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 zu erstatten, zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu dem hälftigen Erstattungsbetrag des Landes 50 % der Elternbeiträge zu erstatten.   


Zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Schule und Bildung 11 Mio. € zur Erstattung der Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsschule und für sonstige Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich für den Monat Januar 2021 beantragt. In der Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen wird ausgeführt, dass aufgrund der Aussetzung der Präsenzpflicht in den Schulen bis zum 31.01.2021, die sich auch auf die offene Ganztagsschule und die sonstigen Ganztags- und Betreuungsangebote dahingehend auswirke, dass lediglich ein Notfallbetrieb möglich sei, den betroffenen Eltern die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet werden sollten.

 

In der Sitzungsvorlage heißt es weiter: „Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, den betroffenen Eltern die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 zu erstatten. Das Land und die Kommunen tragen jeweils 50 % dieser Ausgaben.“ Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat dieser Vorlage in seiner Sitzung am 21.01.2021 einstimmig zugestimmt.

 

Entsprechende Betreuungsangebote, für die Elternbeiträge erhoben werden, finden an zwei Schulen in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg statt; dies sind die Jakob-Muth-Schule und das Kreisgymnasium. Die Höhe der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 beträgt insgesamt ca. 4.000 €. Fristgerecht hat der Kreis Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge beantragt.