Beschlussvorschlag:
Das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung „Förderschulen Kreis Heinsberg“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht und den übrigen Trägern von Förderschulen im Kreis Heinsberg konkrete Umsetzungsvorschläge auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW zu erarbeiten und vor einer Realisierung dem Schulausschuss vorzulegen.
Auf der Grundlage
des Beschlusses des Kreistages vom 14.03.2013 ist die Projektgruppe Bildung und
Region, Bonn, im März 2013 mit der Erstellung eines Gutachtens, in dem mögliche
Inklusionsszenarien in ihren Chancen und Problemen und bei verschiedenen
Umsetzungsgeschwindigkeiten aufgezeigt werden, beauftragt worden. Darin sollen
insbesondere auch Aspekte der finanziellen Auswirkungen auf Kreis und Kommunen
unter Berücksichtigung der Veränderungen beim Schülertransport und seinen
Auswirkungen auf den ÖPNV sowie auf die Belastungssituation der Lehrer und
damit auf die zukünftig zu erwartende Qualität von Unterricht untersucht
werden. Zwischenzeitlich haben zu diesem Themenkomplex vielfältige
Besprechungen und Abstimmungen auf verschiedenen Ebenen (Bürgermeister,
Dezernenten, Amtsleiter, zum Teil unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht)
stattgefunden. Nach umfassenden Diskussionen besteht Konsens, die durch das 9.
Schulrechtsänderungsgesetz, das am 16.10.2013 beschlossen wurde und zum
01.08.2014 Inkrafttreten wird, eingeräumten Möglichkeiten zur Gestaltung der
Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg zu nutzen. In diese Überlegungen
eingeflossen ist ein erster von den Gutachtern vorgelegter Teilbereich des
Gutachtenentwurfs der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Kreis
Heinsberg. Zuletzt haben sich die Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Konferenz am
30.09.2013 mit der Förderschullandschaft befasst und die Bildung eines
Arbeitskreises zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Bereich der
Förderschulen im Kreis Heinsberg angeregt. Diesem sollen die untere
Schulaufsicht, die Leiter/innen aller Förderschulen im Kreis Heinsberg sowie
die jeweiligen Schulträger angehören.
Auch wurde in dieser HVB-Konferenz
bekräftigt, eine Trägerübernahme der Förderschulen durch den Kreis Heinsberg,
wie er von den Bürgermeistern im Frühjahr 2013 angeregt wurde, derzeit nicht
weiterzuverfolgen.
Ob sich ggf. eine Kreisträgerschaft im
Rahmen der Überlegungen zur Neugestaltung des Förderschulunterrichts anbieten
könnte, bleibt abzuwarten. Bekräftigt wurde jedoch von den Bürgermeistern der
Wunsch, den den Städten und Gemeinden für den Schülertransport entstehenden
Aufwand abrechnungstechnisch mit dem Ziel einer gerechteren Kostenverteilung
über den Kreishaushalt abzuwickeln.
Der Entwurf des Gutachtens zur
Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg wurde in der Sitzung des
Schulausschusses durch Gutachter Krämer-Mandeau, Projektgruppe Bildung und
Region, Bonn, vorgestellt.
Die Formulierung des Beschlussvorschlages wurde einvernehmlich wie folgt geändert:
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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