Betreff
Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses, die nicht dem Kreistag angehören
Vorlage
0031/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Die Verpflichtung der genannten Mitglieder zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses vorgenommen.  


Mitglieder eines Ausschusses des Kreistages, die nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören, sind ebenso wie die Mitglieder des Kreistages im Rahmen der Ausübung ihrer Ausschussmitgliedschaft zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. In analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 KrO NRW über die Einführung der Kreistagsmitglieder sind die sachkundigen Bürger gleichfalls zu verpflichten. Als sachkundige Bürger wurden in der Sitzung des Kreistages am 24.11.2020 folgende Personen zu Mitgliedern des Bauausschusses gewählt:

 

Fraktion der CDU:                                   Herr Alois Heinrichs

Fraktion GRÜNE:                                     Herr Frank Baczyk

Fraktion FW:                                              Herr Wilfried Büsdorf