Betreff
Umgestaltung des Schulhofes am Kreisgymnasium im Rahmen des Förderprogramms "Klimaresilienz in Kommunen Land NRW Baustein 3.2 Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe"
Vorlage
0034/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Schulhofes am Kreisgymnasium auf der Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenschätzung durchzuführen.
 


Die Schulleitung hat bereits mehrfach den berechtigten Wunsch geäußert, den Schulhof des Kreisgymnasiums mit einer Gesamtfläche von rund 2.150 m² attraktiver zu gestalten. Der Schulhof befindet sich im Zentrum der vier Gebäudekomplexe und ist durch einen hohen Anteil an Verbundsteinpflaster geprägt. Spiel- und Sitzgelegenheiten sowie Sand- oder Wiesenflächen gibt es kaum. Auf der Gesamtfläche befinden sich vier Laubbäume sowie einzelne Pflanzbeete und eine Böschungsbegrünung zu den Räumen im Untergeschoss des Traktes 1. Durch den hohen Versiegelungsanteil ist die Versickerungsleistung auf der gesamten Schulhoffläche sehr gering. Während der Sommermonate ist aufgrund des hohen Wärmespeicheranteils und des geringen Pflanzenbestandes die Klimaqualität sehr schlecht.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Corona-Hilfe das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ aufgelegt. Mit diesem Sonderprogramm erhalten Städte und Gemeinden in NRW eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Förderung soll Kommunen dabei helfen, bereits heute resiliente Strukturen zu schaffen und dadurch steigende Kosten durch klimabedingte Schäden in Zukunft zu vermeiden. Darüber hinaus dient es der konjunkturellen Erholung, indem es öffentliche Aufträge ermöglicht, von denen vor allem die Unternehmer des Garten- und Landschaftsbaus, aber auch Landschaftsplaner profitieren. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienlich sind. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zu einer Abminderung der Auswirkung des Klimawandels führen und somit zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen können. Dies bedeutet, förderfähige Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung und /oder der Abmilderung von Hitze dienen. Die Verbesserung der mikroklimatischen Situation durch Maßnahmen zur Entsiegelung und Erhöhung des Begrünungsgrads sind die wesentlichen Bewertungskriterien für eine klimaresiliente Umgestaltung. Die maximale Zuwendung pro Schulhof beträgt 100.000,00 €, die minimale   50.000,00 €. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Förderprogramm ist die Vorlage des Verwendungsnachweises bis zum 31.08.2022. Die letzte Zahlung muss bis zum 30.06.2022 erfolgen. Um diese Fristen einhalten zu können, ist die Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr zwingend erforderlich. Daher wurden zwischenzeitlich der Förderantrag gestellt und der Landschaftsarchitekt Hermanns, Schwalmtal, mit der Planung der notwendigen Landschaftsbauarbeiten beauftragt. Hierzu wurde vorab mit dem Fördergeber geklärt, dass eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 HOAI im Rahmen der Grundlagenermittlung sowie Vor- und Entwurfsplanung förderunschädlich erfolgen darf.

 

Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen werden ca. acht Wochen benötigt. Die Bauarbeiten sollen in den Sommerferien, die Pflanzarbeiten in den Herbstferien durchgeführt werden. Neben einem Bodenaustausch sind umfangreiche Pflanzarbeiten vorgesehen. Geplant ist die Pflanzung eines „Klimabaum-Hains“ bestehend aus 18 Bäumen, die sich als Stadtbäume bewährt haben und dem fortschreitenden Klimawandel standhalten. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen bei dem Abrechnungsobjekt I-1403-001 KGH-Investition Klima- u. Naturschutz zur Verfügung. Das Landschaftsplanungsbüro Hermanns hat für den Kreis Heinsberg bereits die Planung der Schulhofanlagen im Rahmen des Neubaus der Janusz-Korczak-Schule fachgerecht und zuverlässig ausgeführt.

 

Die Planung und Kostenschätzung wird dem Bauausschuss in der Sitzung vorgestellt. Ein Übersichtsplan ist als Anlage der Einladung beigefügt.