Betreff
Beteiligungsbericht 2019
Vorlage
0037/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Im Jahr 2005 hat der nordrhein-westfälsche Gesetzgeber mit dem Gesetz für ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKFG) das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen grundlegend reformiert. Unter anderem wurden die Städte, Gemeinden und Umlageverbände in § 116 GO NRW a. F. verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010 Gesamtabschlüsse aufzustellen.

 

Der Kreis Heinsberg hat seitdem jeweils einen Gesamtabschluss bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2018 erstellt. Gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 a. F. wurde den Gesamtabschlüssen auch jeweils ein Beteiligungsbericht beigefügt, in dem die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen erläutert wurden.

 

Die Erfahrungen vieler Kommunen und auch des Kreises Heinsberg mit dem Gesamtabschluss haben allerdings gezeigt, dass die hohen Erwartungen nur zum Teil erfüllt werden bzw. der damit verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den zusätzlich gewonnen Erkenntnissen steht.

 

Am 01.01.2019 ist das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist u. a. neu die Möglichkeit einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses eingefügt worden (§ 116 a GO NRW). Dieser Befreiungstatbestand kann erstmals auf den Gesamtabschluss 2019 angewendet werden.

 

Da die Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Haushaltsjahr 2019 vorlagen, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.09.2020 entschieden, auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 zu verzichten.

 

Da der Kreis Heinsberg von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht hat, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW n. F. zu erstellen, über den der Kreistag in öffentlicher Sitzung gesondert zu beschließen hat.

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht enthält gem. § 117 GO NRW u. a. die Beteiligungsverhältnisse der 17 unmittelbaren sowie der vier mittelbaren Beteiligungen von besonderer Bedeutung des Kreises Heinsberg, die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals.

 

Der Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 ist im Sitzungsdienstprogramm zu diesem Tagesordnungspunkt sowie beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einsehbar und kann auf Wunsch als Papierfassung übersandt werden.