Betreff
Einrichtung eines Bildungsgangs am Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen
Vorlage
0203/2013/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Am Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik, Geilenkirchen, wird zum Schuljahr 2014/2015 der Bildungsgang „Fachschule im Fachbereich Sozialwesen: Fachrichtung Heilerziehungspflege“ errichtet.


Am Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen soll zum Schuljahr 2014/15 der Bildungsgang „Fachschule im Fachbereich Sozialwesen: Fachrichtung Heilerziehungspflege“ errichtet werden. Dieser zweijährige Bildungsgang dient der beruflichen Aus- und Weiterbildung und führt zum Abschluss „Staatlich geprüfte/r Heilerziehungspfleger/in“. Als Fachrichtung des Fachbereiches Sozialwesen befähigt die Fachschule für Heilerziehungspflege insbesondere zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit.

 

Die Gangelter Einrichtungen Maria Hilf beabsichtigen ebenso wie die Lebenshilfe Heinsberg e.V., mindestens acht Auszubildende pro Ausbildungsjahr auszubilden, die im Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik beschult werden sollen. Die Gangelter Einrichtungen richteten deshalb am 30.07.2013 eine Kooperationsanfrage an das Berufskolleg. Die prognostizierte Schülerzahl liegt bei ca. 20 Schülerinnen und Schülern, sodass die erforderliche Klassenstärke gesichert ist.

 

Mit der Errichtung des Bildungsganges am Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik wäre eine ortsnahe Beschulung gewährleistet. Bislang besuchen die Auszubildenden das LVR-Berufskolleg in Düsseldorf oder das Hephata Berufskolleg in Mönchengladbach. Neben der weiten Fahrstrecke und den ungünstigen Verkehrsanbindungen für die Auszubildenden, die derzeit einen Teil der Interessenten von der Aufnahme einer geplanten Ausbildung abhalten, besteht auch das Problem, dass die schulischen Betreuer der o.g. Berufskollegs aufgrund der Anfahrwege Probleme haben, die Praxisbesuche in den Gangelter Einrichtungen und bei der Lebenshilfe durchzuführen. Darüber hinaus würde weiteren Ausbildungsbetrieben eine ortsnahe Beschulung ermöglicht.

 

Der Bildungsgang soll in praxisintegrierter Form eingerichtet werden, die Studierenden befinden sich wöchentlich drei Tage im Betrieb und zwei Tage in der Schule. Die Form der praxisintegrierten Beschulung gibt es bisher nicht in der Region Aachen.

 

Die äußeren und inneren Ressourcen am Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik  ermöglichen die Einführung dieses Bildungsganges ohne Einschränkungen. Die notwendigen Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation sind am Berufskolleg vorhanden. In Gesprächen zwischen der Schulleitung des Berufskollegs Ernährung, Sozialwesen, Technik und der oberen Schulaufsicht, Bezirksregierung Köln, wurde deutlich, dass diese die Errichtung des Bildungsganges vollumfänglich unterstützt. Mit Ausnahme des Kreises Düren haben die benachbarten Schulträger keine Einwendungen erhoben. Der Kreis Düren hat sich im Rahmen der regionalen Abstimmung dafür ausgesprochen, die Öffnung des Bildungsganges auf Auszubildende der Gangelter Einrichtungen Maria Hilf und der Lebenshilfe Heinsberg e. V. zu beschränken, um eigene Angebote nicht zu gefährden. Unter der Voraussetzung, dass „diese Aspekte noch einmal bedacht würden und in die Entscheidung einflössen, bestünden keine Bedenken gegen die Einrichtung. Die Agentur für Arbeit hat die Einrichtung des Bildungsganges empfohlen.