Betreff
Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 5 GeschO vom 06.05.2021 betr. "Erlass der KiTa-Beiträge Februar, Mai und Juni 2021"
Vorlage
0092/2021
Art
Anfrage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat Februar 2021 erlassen.

2.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.

 

Gleichermaßen wird bei den OGS-Beiträgen an kreiseigenen Schulen verfahren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

1. und 2.

 

Inklusionsrelevanz:

 nein

 

 

Es wird auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2021 sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 verwiesen.

 

Nach regem Austausch zwischen den Fraktionen CDU und SPD in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Umfang der jeweiligen Anträge besteht Einigkeit, dass es unbedingt der Unterstützung der durch die gesamten Begleitumstände der Corona-Pandemie stark belasteten, vielmals auch benachteiligten Familien durch den Kreis bedarf; dabei dürfe eine Differenzierung zwischen Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege nicht erfolgen.

 

Um jedoch den Druck gegenüber dem Land hinsichtlich einer anteiligen Kostenerstattung aufrechtzuerhalten, wird im Ergebnis fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt, den Vorbehalt einer Bezuschussung der Mindereinnahmen durch das Land NRW in Höhe von 50 % im Antrag beizubehalten; es wird angekündigt, zu einem späteren Zeitpunkt - abhängig von der finalen Entscheidung des Landes in dieser Angelegenheit – gegebenenfalls einen weitergehenden Antrag auf vollständige Kostenerstattung durch den Kreis zu stellen.

 

In Anbetracht des erzielten Einvernehmens zieht die SPD ihren Antrag zurück.

 

Im Anschluss wird folgender einstimmiger Beschluss im Jugendhilfeausschuss gefasst:

1.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für den Monat Februar 2021 erlassen.

2.      Die Beiträge für Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege werden für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen, sofern und soweit eine Bezuschussung durch das Land NRW in Höhe von 50 % der Mindereinnahmen erfolgt.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, einen gleichlautenden Beschluss die OGS-Beiträge an kreiseigenen Schulen betreffend zu fassen.“